Als erstes Bundesland in Deutschland hat NRW ein Bußgeldkatalog erstellt für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen. So werden 200 Euro fällig, wenn man als Gruppe unterwegs ist.
Nachdem am Dienstag schon über ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Gespräch war, ist es mittlerweile Realität geworden: Wer gegen das Land verhängte Maßnahmen gegen die Corona-Krise verstößt, wird zur Kasse gebeten.
Zu den neuen Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel das Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit – dafür werden 250 Euro als Bußgeld fällig. Gegen das neu erlassene Besuchsverbot im Altenheim und Krankenhaus werden 200 Euro fällig. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen – die nicht im selben Haushalt leben – muss jede Person jeweils 200 Euro als Bußgeld zahlen. Bei Wiederholungsfällen werden bis zu 25.000 Euro fällig.