Köln: 200 Euro Buß­geld bei Zusam­men­künf­ten von mehr als zwei Personen

Bundespolizisten - Streifenwagen - Polizei - Domplatte - Köln-Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten mit Streifenwagen vor dem Kölner Hauptbahnhof (Köln-Innenstadt)

Als ers­tes Bun­des­land in Deutsch­land hat NRW ein Buß­geld­ka­ta­log erstellt für Ver­stö­ße gegen die Coro­na-Maß­nah­men. So wer­den 200 Euro fäl­lig, wenn man als Grup­pe unter­wegs ist.

Nach­dem am Diens­tag schon über ein Buß­geld­ka­ta­log für Ver­stö­ße gegen die Coro­na-Maß­nah­men in Gespräch war, ist es mitt­ler­wei­le Rea­li­tät gewor­den: Wer gegen das Land ver­häng­te Maß­nah­men gegen die Coro­na-Kri­se ver­stößt, wird zur Kas­se gebeten.

Zu den neu­en Ord­nungs­wid­rig­kei­ten gehö­ren zum Bei­spiel das Pick­ni­cken und Gril­len in der Öffent­lich­keit – dafür wer­den 250 Euro als Buß­geld fäl­lig. Gegen das neu erlas­se­ne Besuchs­ver­bot im Alten­heim und Kran­ken­haus wer­den 200 Euro fäl­lig. Bei Zusam­men­künf­ten von mehr als zwei Per­so­nen – die nicht im sel­ben Haus­halt leben – muss jede Per­son jeweils 200 Euro als Buß­geld zah­len. Bei Wie­der­ho­lungs­fäl­len wer­den bis zu 25.000 Euro fällig.

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