Die Stadt Köln hat jetzt im Gespräch mit den E‑Scooter-Verleihern eine klare Regelung für das Abstellen von E‑Scootern getroffen. Dabei dürfen die Scooter nun in vielen Teilen der Fußgängerzonen nicht mehr abgestellt werden.
Danach wird künftig das Beenden der Ausleihzeit für einen Elektro-Scooter innerhalb der linksrheinischen Fußgängerzone und am linksrheinischen Innenstadt-Rheinufer nicht mehr möglich sein. Über eine Software-Anwendung nimmt der Elektro-Scooter, wenn er an einem falschen Standort steht, die Beendigung nicht an. Der Benutzer muss, wenn er seine kostenpflichtige Ausleihe beenden will, das Gerät an einen anderen, zugelassenen Standort bringen.
Bisher galt das Abstellverbot nur für einen Bereich rund um den Dom. Die Erfahrungen der letzten Monate haben allerdings deutlich gemacht, dass gerade in den hochfrequentierten Fußgängerbereichen geparkte E‑Scooter schnell zu Stolperfallen und unnötigen Hindernissen für Fußgänger, Kinderwagen, und Menschen mit Gepäck werden.
Dazu hat die Stadt Köln auch eine neue Karte veröffentlicht, aus der die Abstell-Verbotszonen deutlich hervorgehen. Das Fahren in der Fußgängerzone und auch am Innenstadt-Rheinufer ist ohnehin untersagt. Die Stadt Köln hat angekündigt, die Einhaltung dieser getroffenen Regelung zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung Verwarngelder zu erheben.