Köln: Abstell­ver­bot für E‑Scooter in den Fuß­gän­ger­zo­nen ausgesprochen

Friesenplatz - Kölner Dom - Köln-Altstadt/Innenstadt Foto: Friesenplatz mit Sicht auf den Kölner Dom (Köln-Altstadt/Innenstadt)

Die Stadt Köln hat jetzt im Gespräch mit den E‑S­coo­ter-Ver­lei­hern eine kla­re Rege­lung für das Abstel­len von E‑Scootern getrof­fen. Dabei dür­fen die Scoo­ter nun in vie­len Tei­len der Fuß­gän­ger­zo­nen nicht mehr abge­stellt werden.

Danach wird künf­tig das Been­den der Aus­leih­zeit für einen Elek­tro-Scoo­ter inner­halb der links­rhei­ni­schen Fuß­gän­ger­zo­ne und am links­rhei­ni­schen Innen­stadt-Rhein­ufer nicht mehr mög­lich sein. Über eine Soft­ware-Anwen­dung nimmt der Elek­tro-Scoo­ter, wenn er an einem fal­schen Stand­ort steht, die Been­di­gung nicht an. Der Benut­zer muss, wenn er sei­ne kos­ten­pflich­ti­ge Aus­lei­he been­den will, das Gerät an einen ande­ren, zuge­las­se­nen Stand­ort bringen.

Bis­her galt das Abstell­ver­bot nur für einen Bereich rund um den Dom. Die Erfah­run­gen der letz­ten Mona­te haben aller­dings deut­lich gemacht, dass gera­de in den hoch­fre­quen­tier­ten Fuß­gän­ger­be­rei­chen gepark­te E‑Scooter schnell zu Stol­per­fal­len und unnö­ti­gen Hin­der­nis­sen für Fuß­gän­ger, Kin­der­wa­gen, und Men­schen mit Gepäck werden.

Dazu hat die Stadt Köln auch eine neue Kar­te ver­öf­fent­licht, aus der die Abstell-Ver­bots­zo­nen deut­lich her­vor­ge­hen. Das Fah­ren in der Fuß­gän­ger­zo­ne und auch am Innen­stadt-Rhein­ufer ist ohne­hin unter­sagt. Die Stadt Köln hat ange­kün­digt, die Ein­hal­tung die­ser getrof­fe­nen Rege­lung zu kon­trol­lie­ren und bei Nicht­ein­hal­tung Ver­warn­gel­der zu erheben.

Stadt Köln - E-Scooter - Abstellverbot - September 2019

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