Köln: Alko­ho­li­sier­te Auto­fah­re­rin fährt auf Ret­tungs­kräf­te zu

Krankenwagen - Blaulicht - Straße Foto: Krankenwagen mit Blaulicht, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Poli­zis­ten haben am spä­ten Sams­tag­abend gegen 21:30 Uhr eine alko­ho­li­sier­te Auto­fah­rer­inin Köln-Kalk gestoppt.

Sie steht im Ver­dacht, weni­ge Minu­ten zuvor mit ihrem Fahr­zeug auf der Buch­forst­stra­ße auf Ret­tungs­kräf­te zuge­fah­ren zu sein. Eine Ret­tungs­wa­gen­be­sat­zung und eine Not­ärz­tin sol­len nur durch einen Sprung zur Sei­te ver­hin­dert haben, von der Frau ange­fah­ren zu werden.

Eine drei­köp­fi­ge Ret­tungs­wa­gen­be­sat­zung bemerk­te zur Tat­zeit auf der Buch­forst­stra­ße zufäl­lig einen lau­ten Streit in einem Mer­ce­des mit lau­fen­dem Motor. Die Frau am Steu­er soll sich mit einem Mann auf dem Bei­fah­rer­sitz gestrit­ten haben. Auf der Rück­bank erkann­ten die Sani­tä­ter noch zwei wei­ner­li­che klei­ne Kin­der. Die Ret­tungs­kräf­te lie­fen zu dem Mer­ce­des und boten ihre Hil­fe an. Die Fah­re­rin soll die Sani­tä­ter unmit­tel­bar ange­schrien und das Fahr­zeug beschleu­nigt haben. Sie soll dabei auf die Ret­tungs­kräf­te zuge­fah­ren sein. Nur durch einen Sprung zur Sei­te sol­len die Sani­tä­ter eine Kol­li­si­on ver­hin­dert haben. Der Bei­fah­rer soll dabei noch aus dem anfah­ren­den Wagen gesprun­gen und flu­chend weg­ge­lau­fen sein. Die Sani­tä­ter alar­mier­ten die Polizei.

Weni­ge Minu­ten spä­ter soll die Frau mit den bei­den Kin­dern im Auto wie­der zum Aus­gangs­punkt zurück­ge­fah­ren sein. Dabei soll sie unmit­tel­bar auf eine Not­ärz­tin zuge­fah­ren sein, die ver­sucht haben soll, sie auf der Fahr­bahn durch Hand­zei­chen an der Wei­ter­fahrt zu hin­dern. Auch die Ärz­tin muss­te zur Sei­te sprin­gen, um einen Zusam­men­stoß zu ver­mei­den. Im glei­chen Moment traf die alar­mier­te Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung ein. Poli­zis­ten stopp­ten den Mer­ce­des. Die 41-Jäh­ri­ge stieg aus und tau­mel­te stark. Poli­zis­ten nah­men die Frau fest und brach­ten sie zum Strei­fen­wa­gen. Dabei griff sie die Ein­satz­kräf­te mit Fuß­trit­ten an. Die Beam­ten fes­sel­ten die Angrei­fe­rin. Ein Beam­ter erlitt leich­te Verletzungen.

Ein Atem­al­ko­hol­test auf der Wache ergab einen Wert von über einem Pro­mil­le. Die Beam­ten ord­ne­ten eine Blut­pro­be an und lie­ßen das Fahr­zeug durch eine Abschlepp­fir­ma sicher­stel­len. Einen Füh­rer­schein konn­te die Frau nicht aus­hän­di­gen, da sie die­sen vor eini­ger Zeit als gestoh­len gemel­det hat­te. Die min­der­jäh­ri­gen Kin­der (Toch­ter und Freun­din der Toch­ter) konn­ten bei den Eltern der Freun­din unter­ge­bracht wer­den. Nach Ent­nah­me Blut­pro­be durch einen Arzt ent­lie­ßen die Beam­ten die Frau von der Wache aus. Das Jugend­amt erhielt einen ent­spre­chen­den Bericht.

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