NRW: Land hebt Prio­ri­sie­rung der Imp­fun­gen ab Mon­tag auf

Impfpass - Impfausweis - Impfungen - COVID-19 - Coronavirus - Comirnaty - Februar 2021 - Bonn Foto: Impfausweis mit aktueller Impfung gegen das Coronavirus (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Obwohl am kom­men­den Mon­tag die Impf­prio­ri­sie­rung fal­len soll, gibt es erst­mal kei­ne Ter­mi­ne für Erst­imp­fun­gen in den Impfzentren.

Daher wer­den auch ab dem 07. Juni 2021 zunächst kei­ne Ter­min­fens­ter in den Buchungs­por­ta­len der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen zur Ver­fü­gung gestellt. Sobald wie­der neue Ter­min­fens­ter frei­ge­ge­ben wer­den kön­nen, wird das Minis­te­ri­um dies früh­zei­tig kommunizieren.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann erklärt: „Die Impf­kon­tin­gen­te für die Erst­imp­fun­gen in den Impf­zen­tren sind der­zeit aus­ge­schöpft. Wir haben die Lager­be­stän­de seit April nahe­zu voll­stän­dig auf­ge­löst. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt haben wir kei­nen Puf­fer mehr. Das bedeu­tet: Der vom Bund zur Ver­fü­gung gestell­te Impf­stoff muss min­des­tens bis Mit­te Juni kom­plett für die Zweit­imp­fun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Dar­an ändert auch die Auf­he­bung der Prio­ri­sie­rung nichts. Sobald wie­der aus­rei­chend Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht, wer­den wir auch wie­der Ter­mi­ne für Erst­imp­fun­gen frei­ge­ben. Wir beob­ach­ten die Impf­zah­len daher jeden Tag sehr genau. Ob wir im Lau­fe des Junis gezielt bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen ein Son­der­impf­an­ge­bot über die Impf­zen­tren machen kön­nen, steht der­zeit noch nicht fest”.

Grund­sätz­lich ist die Impf­kam­pa­gne ab Mon­tag in einem Drei­klang organisiert:

Impf­zen­tren:
Das Land Nord­rhein-West­fa­len ist für die Impf­zen­tren zustän­dig und stellt die­sen fort­lau­fend Impf­do­sen zur Ver­fü­gung. Der Bund beschafft den Impf­stoff. Die Län­der erhal­ten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweit­imp­fun­gen fort­lau­fend rund 2,5 Mil­lio­nen Impf­do­sen der Fir­men BioNTech, Astra­Ze­ne­ca und Moder­na und bis­lang in gerin­ge­ren Men­gen auch John­son & Johnson.

Nord­rhein-West­fa­len erhält davon etwa 530.000 Impf­do­sen pro Woche. Das MAGS geht in den Impf­zen­tren zudem von rund 575.000 Zweit­imp­fun­gen in der KW 22, rund 511.000 Zweit­imp­fun­gen in der KW 23 und rund 566.000 Zweit­imp­fun­gen in der KW 24 aus.

Arzt­pra­xen:
Die nord­rhein-west­fä­li­schen Arzt­pra­xen (ab 07. Juni 2021 auch pri­vat­ärzt­li­che Pra­xen) wer­den vom Bund über die Apo­the­ken und den phar­ma­zeu­ti­schen Groß­han­del mit Impf­do­sen ver­sorgt. Zustän­dig für die Ver­tei­lung ist der Bund. Sie kön­nen grund­sätz­lich – je nach Ver­füg­bar­keit – Impf­do­sen von BioNTech, Moder­na, Astra­Ze­ne­ca und John­son & John­son direkt über die­ses Sys­tem bestel­len. Ab dem 07. Juni 2021 wer­den auch die Kin­der- und Jugend­ärz­te in die Impf­or­ga­ni­sa­ti­on ein­be­zo­gen. Sie kön­nen ab die­sem Zeit­punkt eben­falls Impf­do­sen für Kin­der- und Jugend­li­che ab 12 Jah­ren bestel­len. Dafür steht der Impf­stoff der Fir­ma BioNTech zur Ver­fü­gung, der in der letz­ten Woche von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­be­hör­de für die­se Alter­grup­pe zuge­las­sen wurde.

Grund­sätz­lich erfol­gen die Imp­fun­gen in Arzt­pra­xen in eige­ner Ver­ant­wor­tung. Daher bleibt es auch ab dem 07. Juni 2021 den jewei­li­gen Arzt­pra­xen über­las­sen, in wel­cher Rei­hen­fol­ge und an wel­che Pati­en­ten Impf­ter­mi­ne auf Grund­la­ge der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Impf­do­sen ver­ge­ben werden.

Betriebs­ärz­te:
Betriebs­ärz­te wer­den ab dem 07. Juni 2021 neu in die Impf­or­ga­ni­sa­ti­on mit ein­be­zo­gen. Sie wer­den eben­falls vom Bund über die Apo­the­ken und den phar­ma­zeu­ti­schen Groß­han­del mit Impf­do­sen belie­fert. Zustän­dig für die Ver­tei­lung ist dem­nach der Bund. Betriebs­ärz­te imp­fen grund­sätz­lich in eige­ner Verantwortung.

Sei­tens des Lan­des wird den Betriebs­ärz­ten ermög­licht, ihr Impf­stoff­kon­tin­gent an ein Impf­zen­trum nach Wahl lie­fern zu las­sen. In Abspra­che zwi­schen Betriebs­arzt und Impf­zen­trum kön­nen im Vor­feld Ter­mi­ne oder Zeit­fens­ter für die Imp­fung der jewei­li­gen Betriebs­an­ge­hö­ri­gen ver­ein­bart wer­den, die sodann aus dem Impf­stoff­kon­tin­gent des Betriebs­arz­tes im Impf­zen­trum geimpft wer­den. Die Durch­füh­rung der Imp­fun­gen erfolgt in Koope­ra­ti­on zwi­schen den Impf­zen­tren und den jewei­li­gen Betriebs­ärz­ten. Regu­lä­re Imp­fun­gen in den Impf­zen­tren wer­den dadurch nicht beein­träch­tigt. Auf die­se Wei­se wird den Betriebs­ärz­ten ermög­licht, trotz feh­len­der räum­li­cher und per­so­nel­ler Res­sour­cen die Imp­fun­gen für „ihre“ Betrie­be ohne gro­ßen Auf­wand sicher­zu­stel­len. Damit sol­len ins­be­son­de­re klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be unter­stützt werden.

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