Köln: Beschluss über Braue­rei­ge­län­de Rade­ber­ger Areal

Sion Köln - Radebeger Areal Köln - Bergisch Gladbacher Straße - Köln-MülheimFoto: Radeberger Areal Köln auf der Bergisch Gladbacher Straße (Köln-Mülheim)

Das ehe­ma­li­ge Braue­rei­ge­län­de zwi­schen Ber­gisch Glad­ba­cher Stra­ße, Mün­del-/und Zehnt­stra­ße in Köln-Mül­heim soll mit Woh­nun­gen und Büros neu bebaut werden.

Der Eigen­tü­mer CUBE Asset 24 GmbH aus Lever­ku­sen hat einen Antrag auf Ein­lei­tung eines Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens gestellt. Hier­über soll in den Sit­zun­gen des Stadt­ent­wick­lungs­aus­schus­ses, des Wirt­schafts­aus­schus­ses und der Bezirks­ver­tre­tung Mül­heim im August und Sep­tem­ber bera­ten und ent­schie­den werden.

Seit 2021 steht das soge­nann­te Rade­ber­ger Are­al leer; tech­ni­sche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen wur­den bereits abge­baut. Das rund 25.500 Qua­drat­me­ter gro­ße und bis­lang rein gewerb­lich genutz­te Gelän­de soll mit einem Nut­zungs­mix von 70 Pro­zent Gewer­be und 30 Pro­zent Woh­nen ent­wi­ckelt wer­den. Ziel ist es, rund 200 Woh­nun­gen zu bau­en – davon gemäß den Vor­ga­ben des städ­ti­schen Koope­ra­ti­ven Bau­land­mo­dells 30 Pro­zent öffent­lich geför­dert. Moder­ne Büro­bau­ten ent­lang der Ber­gisch Glad­ba­cher Stra­ße und der Gleis­an­la­ge sol­len den Woh­nungs­bau vom Stra­ßen- bzw. Schie­nen­lärm abschir­men und zugleich gut sicht­bar dem Stand­ort eine neue Adres­se geben.

Dies sind zunächst die ers­ten kon­zep­tio­nel­len Über­le­gun­gen. Ein kon­kre­tes Bebau­ungs­kon­zept soll im Rah­men eines zwei­stu­fi­gen Wett­be­werbs mit ein­ge­la­de­nen Archi­tek­tur- bzw. Städ­te­bau­bü­ros Ende die­ses Jah­res erar­bei­tet werden.

Land­schafts­ar­chi­tek­tur­bü­ros unter­stüt­zen die Pla­nungs­teams und sol­len mit Frei­raum­kon­zep­ten auf die Her­aus­for­de­run­gen rund um Kli­ma- und Umwelt­schutz ein­ge­hen. Gro­ße Rele­vanz hat auch die Auf­ent­halts­qua­li­tät für alle Alters­grup­pen sowie eine gute Fuß- und Rad­we­ge­ver­net­zung, da ein urba­nes Quar­tier mit ver­gleichs­wei­se hoher Ver­dich­tung geplant ist.

Wei­te­re Anfor­de­run­gen an die städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung wur­den von städ­ti­schen Fachäm­tern und Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge zum Bei­spiel bezüg­lich des Denk­mal­schut­zes im direk­ten Umfeld und der ver­kehr­li­chen Erschlie­ßung genannt. Sie flie­ßen in die Auf­ga­ben­stel­lung des Wett­be­werbs ein. Auch die Öffent­lich­keit soll sich äußern kön­nen. Trotz der Anwen­dung eines soge­nann­ten beschleu­nig­ten Ver­fah­rens, das das Bau­ge­setz­buch für Pro­jek­te der Innen­ent­wick­lung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ermög­licht, soll nicht auf die früh­zei­ti­ge Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ver­zich­tet wer­den. Die städ­te­bau­li­che Struk­tur­skiz­ze soll als Pla­kat im Bür­ger­amt am Wie­ner Platz noch vor dem Wett­be­werb aus­ge­hängt wer­den. Infor­ma­tio­nen hier­zu wer­den recht­zei­tig auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te und im Amts­blatt bekanntgegeben.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.