Vertreter von Polizei, Stadt sowie den Anbietern von Leih-Scootern TIER, Lime, Circ, Bird und voi haben am Mittwoch den am 31. Juli gestarteten Dialog im Kölner Polizeipräsidium fortgesetzt.
Im Fokus des annähernd drei Stunden andauernden Austauschs, den Leitender Polizeidirektor Werner Gross mit einer Bilanz der polizeilichen Erfahrungen mit E‑Scootern eröffnete, standen Verkehrs(-Sicherheitsfragen), die Erörterung anhaltender Bürgerbeschwerden sowie die Ergebnisse der gemeinsamen Kontrollaktion in der Kölner Innenstadt am 31. August mit Beteiligung von Lime und Tier. „Die große Zahl der Verstöße an diesem Abend – Fahrten auf Gehwegen, die Nutzung von E‑Scootern zu zweit bis hin zu den Ergebnissen der Alkoholtests bei den Fahrern – machen deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht”, resümierte Gross.
Diese Erkenntnis bestätigte auch der Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung der Stadt Köln Klaus Harzendorf, der unter anderem mit dem Fahrradbeauftragten Jürgen Möllers und dem stellvertretenden Leiter des Ordnungsamtes Josef Breuer zum Termin erschienen war und nach seinen Ausführungen die Erweiterung der bisherigen Abstellverbotszonen für E‑Scooter in der Innenstadt präsentierte (siehe Anlage). Die Stadt hat die Bereiche, wo E‑Scooter nicht abgestellt werden dürfen, deutlich erweitert. Bislang galt das nur für das unmittelbare Domumfeld, jetzt gilt das Abstellverbot für die Fußgängerzonen und auch das linksrheinische Innenstadt-Rheinufer. Über eine Software-Lösung kann dann in diesen Bereichen das kostenpflichtige Ausleihen nicht mehr beendet werden. Fahren dürfen die E‑Scooter in diesen Bereichen ohnehin nicht, sie müssen geschoben werden. „Es handelt sich insgesamt um innerstädtische Bereiche, die primär Fußgängern vorbehalten sind und nur zu bestimmten Uhrzeiten für den Radverkehr freigegeben sind, nicht aber für E‑Scooter. Über die Software-Lösung können wir dann auch den Wildwuchs überall einfach abgestellter E‑Scooter eindämmen”, so Klaus Harzendorf. Die Einhaltung der neuen Regelungen will das Ordnungsamt ab Oktober verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden, unter anderem, wenn die E‑Scooter verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind. Für derartige Fälle wollen sich die Verleihfirmen um noch kürzere Reaktionszeiten für das Umparken ihrer Fahrzeuge bemühen.
Die anwesenden Vertreter der E‑Scooter-Verleihfirmen lobten den konstruktiven und bundesweit einmaligen Dialog in Köln und wollen sich noch in diesem Jahr zu weiteren Gesprächen mit Vertretern von Stadt und Polizei treffen, um weitere Ergebnisse ihrer Reaktionen auf erkannte Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der E‑Scooter vorzustellen.
Seit Einführung der Elektorkleinstverordnung (15. Juni) bis zum 11. September hat die Polizei 620 Verkehrsverstöße registriert und 60 Verkehrsunfälle mit 64 Verletzten unter Beteiligung von E‑Scootern aufgenommen. 48 der Verletzten waren Fahrer von E‑Scootern – 15 von ihnen erlitten schwere Verletzungen. Bei knapp einem Drittel der Unfälle spielte der Alkohol eine Rolle. Auch abseits der Unfallermittlungen zeigt sich, dass viele Nutzer die E‑Scooter alkoholisiert fahren. 116 Fahrer von E‑Scootern waren bei Kontrollen alkoholisiert, 60 von ihnen so stark, dass die Polizei ein Strafverfahren gegen sie einleitete. 44 Mal waren Fahrer von privaten E‑Scootern ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. 70 der überprüften E‑Scooter waren nicht versichert.