Während der Corona-Pandemie sind Busse und Bahnen regelmäßig und zuverlässig gefahren – obwohl viel weniger Menschen unterwegs waren.
Um die wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, die während der Pandemie entstanden sind, springt das Land auch im Jahr 2021 mit dem ÖPNV-Rettungsschirm ein. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr können ab sofort Anträge auf Erstattung der Schäden stellen. Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen des Jahres 2021 veröffentlicht.
Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger erhöhte Ausgaben etwa für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen oder in den Ticket-Verkaufsstellen geltend machen. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs, müssen ihre Anträge bis zum 30. September 2021 stellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Damit ist es möglich, schon kurzfristig zunächst einen Teil erstattet zu bekommen.
Das Landeskabinett hatte im Mai beschlossen, zusätzlich rund 278 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den Rettungsschirm bereitzustellen, nachdem im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden waren. Zusätzlich zu den Landesmitteln hatte Nordrhein-Westfalen vom Bund bislang 463 Millionen Euro erhalten. Der Bund hat angekündigt, bundesweit eine weitere Milliarde Euro bereitzustellen. Dazu läuft das Gesetzgebungsverfahren derzeit. Nordrhein-Westfalen will den Betrag, den es vom Bund dann zugewiesen bekommt, noch einmal um die gleiche Summe aufstocken.