Köln: Fahr­an­fän­ger ver­liert Kon­trol­le und fährt gegen Gebäudefassade

Auspuff - Auto - Straße Foto: Sicht auf den Auspuff eines Fahrzeugs, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bei einem Allein­un­fall eines Audi A5 am Frei­tag­abend in Köln-Poll ist der Bei­fah­rer des Fahr­zeugs leicht ver­letzt wor­den. Der jun­ge Auto­fah­rer hat die Kon­trol­le über sein Auto ver­lo­ren gehabt.

An dem Fahr­zeug und an der Gebäu­de­fas­sa­de, in die der Wagen ein­schlug, ent­stan­den erheb­li­che Sach­schä­den. Die Unfall­ermitt­ler prü­fen der­zeit, ob der 19-Jäh­ri­ge zuvor die maxi­ma­le Geschwin­dig­keit des Wagens aus­tes­ten woll­te. Den Füh­rer­schein des Fahr­an­fän­gers beschlag­nahm­ten die Beamten.

Nach bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen fuhr der 19-Jäh­ri­ge mit dem A5 gegen 22:30 Uhr auf der Max-Glomsda-Stra­ße und woll­te von dort aus links in die Rol­s­ho­ver Stra­ße abbie­gen. Nach Aus­wer­tung der Spu­ren auf dem Asphalt ver­lor der 19-Jäh­ri­ge ver­mut­lich auf­grund von über­höh­ter Geschwin­dig­keit die Kon­trol­le über den Sport­wa­gen und geriet ins Schleu­dern. Der Audi prall­te gegen den Bord­stein, schlug in die Gebäu­de­wand ein, schleu­der­te zurück auf die Fahr­bahn und dreh­te sich erneut um 180 Grad, bevor er zum Ste­hen kam. Der Fah­rer beteu­er­te gegen­über den Beam­ten, die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit ein­ge­hal­ten zu haben.

Bei Tages­licht sicher­ten die Beam­ten des Ver­kehrs­un­fall­auf­nah­me-Teams am Sams­tag­vor­mit­tag wei­te­re Unfall­spu­ren. Der 19-Jäh­ri­ge muss sich nun in einem Straf­ver­fah­ren wegen des grob ver­kehrs­wid­ri­gen und rück­sichts­lo­sen Fort­be­we­gens als Kfz-Füh­rer zum Errei­chen einer höchst­mög­li­chen Geschwin­dig­keit verantworten.

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