Köln: Fami­li­en­kas­se ändert Kin­der­zu­schlag in Notfallzuschlag

Agentur für Arbeit - Arbeitsamt - Butzweilerhofallee - Köln-Ossendorf Foto: Agentur für Arbeit an der Butzweilerhofallee (Köln-Ossendorf)

In der Coro­na­kri­se wird der Kin­der­zu­schlag zum Not­fall-KiZ. Er soll Fami­li­en hel­fen, die kurz­fris­tig ein gerin­ge­res Ein­kom­men haben und des­we­gen Unter­stüt­zung benötigen.

Mit dem Not­fall-Kin­der­zu­schlag (Not­fall-KiZ) wer­den auch Selb­stän­di­ge oder Eltern erreicht, die noch kei­ne zwölf Mona­te sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt waren und des­we­gen kei­nen Zugang zu Kurz­ar­bei­ter- oder Arbeits­lo­sen­geld haben.

Berech­nungs­grund­la­ge für den Kin­der­zu­schlag (KiZ) ist bis­lang das durch­schnitt­li­che Ein­kom­men der ver­gan­ge­nen sechs Mona­te. Beim Not­fall-KiZ erfolgt die Berech­nung vor­über­ge­hend anhand des Eltern­ein­kom­mens aus dem letz­ten Monat vor Antrag­stel­lung. Bei Antrag­stel­lung im April 2020 ist also zum Bei­spiel das Ein­kom­men aus März 2020 relevant.
Durch die­se zeit­lich befris­te­te Umge­stal­tung kann der KiZ die aktu­el­le kri­sen­be­ding­te Lebens­la­ge von Fami­li­en, die in den Ein­kom­mens­be­reich der Leis­tung fal­len, bes­ser erfassen.

Die Aus­brei­tung des Coro­na-Virus stellt vie­le Fami­li­en vor gro­ße orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Pro­ble­me: Eltern müs­sen wegen Kita- und Schul­schlie­ßun­gen die Betreu­ung ihrer Kin­der selbst orga­ni­sie­ren, kön­nen ihrer Arbeit nicht in vol­lem Umfang nach­ge­hen, sind in Kurz­ar­beit oder haben wegen aus­blei­ben­der Auf­trä­ge gra­vie­ren­de Ein­kom­mens­ein­bu­ßen. Die Rege­lun­gen zum Not­fall-KiZ sind Teil eines Sozi­al­schutz-Pake­tes, das am 29. März in Kraft getre­ten ist und gel­ten ab dem 01.04.2020. Mit dem Kin­der­zu­schlag unter­stützt das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um Fami­li­en, in denen der Ver­dienst der Eltern nicht für die gesam­te Fami­lie reicht.

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