Köln: Haft­be­fehl im Mord­fall Petra Nohl aus dem Jahr 1988

Stacheldraht - Schutzmauer - Gefängnis - Justizvollzugsanstalt Foto: Sicht auf eine Schutzmauer mit Stacheldraht (Gefängnis), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ermitt­ler haben einen vom Amts­ge­richt Köln erlas­se­nen Haft­be­fehl gegen einen 56-jäh­ri­gen Mann aus Köln-Bil­der­stöck­chen vollstreckt.

Ihm wird zur Last gelegt, in der Nacht auf Kar­ne­vals­sonn­tag im Febru­ar 1988 die damals 24 Jah­re alte Köl­ne­rin in der Alt­stadt erwürgt zu haben. Ermitt­ler waren dem Tat­ver­däch­ti­gen durch einen Zeu­gen­hin­weis wäh­rend der Fahn­dungs­sen­dung Akten­zei­chen XY im Dezem­ber 2022 auf die Spur gekommen.

Zuvor war der Alt­fall nach mehr als 34 Jah­ren in Zusam­men­ar­beit mit der BAO (Beson­de­re Auf­bau­or­ga­ni­sa­ti­on) Cold-Cases des Lan­des­kri­mi­nal­am­tes NRW (LKA) wie­der neu auf­ge­rollt wor­den. Ein Mit­ar­bei­ter der BAO hat­te den Fall erneut ana­ly­siert und wei­te­re mole­ku­lar­ge­ne­ti­sche Unter­su­chun­gen (DNA) sowie Maß­nah­men der Öffent­lich­keits­fahn­dung ange­regt. Die Kom­bi­na­ti­on aus der durch die Rechts­me­di­zin Köln durch­ge­führ­te DNA-Ana­ly­se, der Ermitt­lungs­ar­beit der Kri­mi­nal­po­li­zei Köln und den Hin­wei­sen aus der Sen­dung führ­te zum Tat­ver­dacht gegen den 56-jäh­ri­gen Kölner.

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