Nach sieben Jahren mit konstanten Parkgebühren hat die Stadt Köln im vergangenen Jahr erstmals die Parkgebühren für die Parkplätze im öffentlichen Straßenland angehoben.
Die zukünftig erhobenen Gebühren betragen ein Euro je angefangene 15 Minuten Parkdauer in der Innenstadt und Deutz. 0,50 Euro je angefangene 15 Minuten Parkdauer werden in den übrigen Stadtbezirken (Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim) erhoben. Bislang gelten diese Tarife für je 20 Minuten Parkzeit.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am System „Handyparken” ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 20 Cent für drei Minuten Parkzeit in der Innenstadt und Deutz. 10 Cent werden in den übrigen Stadtbezirken erhoben, ebenfalls für drei Minuten Parkzeit. Die Parkgebühren auf den stadtweit 12.700 Langzeitparkflächen werden von vier auf fünf Euro für 24 Stunden erhöht. Die Erhebung von Parkgebühren unterstützt grundsätzlich das Ziel, eine geordnete Nutzung des Parkraums zu gewährleisten. Einseitige und übermäßige Belastungen des Parkraums sollen dadurch verhindert werden. Der überwiegende Parkbedarf soll durch Parkhäuser und Tiefgaragen gedeckt werden, die in Köln im Innenstadtbereich ausreichende Kapazitäten bieten.
Den Parkgebühren im öffentlichen Straßenland stehen annähernd gleich hohe Gebühren in den umliegenden privaten Parkhäusern und Tiefgaragen gegenüber. Trotzdem werden die öffentlichen Parkflächen häufiger und höher belastet. Darüber hinaus dient die Gebührenerhöhung der Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Dazu zählt auch die Vermeidung von Parksuchverkehren, die zu unnötigen Schadstoffbelastungen führen. Hier zeigt sich die Parkgebührenordnung als wichtiges kommunales Steuerungsinstrument zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele. Nicht zuletzt ist die Erhöhung der Parkgebühren ein notwendiger Schritt zur Realisierung der angestrebten Mobilitätswende in Köln.
Den Zielen des Strategiepapiers „Köln mobil 2025” entsprechend soll der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am innerstädtischen Gesamtverkehrsaufkommen auf ein Drittel gesenkt werden.
Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung besteht darin, den Umstieg vom Auto, das für innerstädtische Fahrten genutzt wird, auf eine Fortbewegung im Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Carsharing) möglich zu machen und zu fördern. Die Mehreinnahmen – 1,8 Millionen Euro sind kalkuliert – werden in voller Höhe zur Ausweitung und Verbesserung des Angebots der Kölner Verkehrs-Betriebe eingesetzt. Die neue Parkgebührenordnung wurde vom Rat am 26. September 2019 beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 4. Dezember 2019 veröffentlicht.