Köln: Hin­ter­grund der neu­en Park­ge­büh­ren­ord­nung der Stadt Köln

BMW - Elektroauto - Parkplatz - Zapfsäule - Ladestation Foto: Elektroauto von BMW auf einem Parkplatz mit Ladestation, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach sie­ben Jah­ren mit kon­stan­ten Park­ge­büh­ren hat die Stadt Köln im ver­gan­ge­nen Jahr erst­mals die Park­ge­büh­ren für die Park­plät­ze im öffent­li­chen Stra­ßen­land angehoben.

Die zukünf­tig erho­be­nen Gebüh­ren betra­gen ein Euro je ange­fan­ge­ne 15 Minu­ten Park­dau­er in der Innen­stadt und Deutz. 0,50 Euro je ange­fan­ge­ne 15 Minu­ten Park­dau­er wer­den in den übri­gen Stadt­be­zir­ken (Roden­kir­chen, Lin­den­thal, Ehren­feld, Nip­pes, Chor­wei­ler, Porz, Kalk und Mül­heim) erho­ben. Bis­lang gel­ten die­se Tari­fe für je 20 Minu­ten Parkzeit.

Für Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer am Sys­tem „Han­dy­par­ken” ergibt sich ein Gebüh­ren­satz in Höhe von 20 Cent für drei Minu­ten Park­zeit in der Innen­stadt und Deutz. 10 Cent wer­den in den übri­gen Stadt­be­zir­ken erho­ben, eben­falls für drei Minu­ten Park­zeit. Die Park­ge­büh­ren auf den stadt­weit 12.700 Lang­zeit­park­flä­chen wer­den von vier auf fünf Euro für 24 Stun­den erhöht. Die Erhe­bung von Park­ge­büh­ren unter­stützt grund­sätz­lich das Ziel, eine geord­ne­te Nut­zung des Park­raums zu gewähr­leis­ten. Ein­sei­ti­ge und über­mä­ßi­ge Belas­tun­gen des Park­raums sol­len dadurch ver­hin­dert wer­den. Der über­wie­gen­de Park­be­darf soll durch Park­häu­ser und Tief­ga­ra­gen gedeckt wer­den, die in Köln im Innen­stadt­be­reich aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten bieten.

Den Park­ge­büh­ren im öffent­li­chen Stra­ßen­land ste­hen annä­hernd gleich hohe Gebüh­ren in den umlie­gen­den pri­va­ten Park­häu­sern und Tief­ga­ra­gen gegen­über. Trotz­dem wer­den die öffent­li­chen Park­flä­chen häu­fi­ger und höher belas­tet. Dar­über hin­aus dient die Gebüh­ren­er­hö­hung der Ver­bes­se­rung der Luft­qua­li­tät im Stadt­ge­biet. Dazu zählt auch die Ver­mei­dung von Park­such­ver­keh­ren, die zu unnö­ti­gen Schad­stoff­be­las­tun­gen füh­ren. Hier zeigt sich die Park­ge­büh­ren­ord­nung als wich­ti­ges kom­mu­na­les Steue­rungs­in­stru­ment zur Errei­chung der ange­streb­ten Kli­ma­schutz­zie­le. Nicht zuletzt ist die Erhö­hung der Park­ge­büh­ren ein not­wen­di­ger Schritt zur Rea­li­sie­rung der ange­streb­ten Mobi­li­täts­wen­de in Köln.

Den Zie­len des Stra­te­gie­pa­piers „Köln mobil 2025” ent­spre­chend soll der Anteil des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehrs am inner­städ­ti­schen Gesamt­ver­kehrs­auf­kom­men auf ein Drit­tel gesenkt werden.

Ein wich­ti­ger Schritt zur Redu­zie­rung besteht dar­in, den Umstieg vom Auto, das für inner­städ­ti­sche Fahr­ten genutzt wird, auf eine Fort­be­we­gung im Umwelt­ver­bund (Fuß- und Rad­ver­kehr, ÖPNV, Car­sha­ring) mög­lich zu machen und zu för­dern. Die Mehr­ein­nah­men – 1,8 Mil­lio­nen Euro sind kal­ku­liert – wer­den in vol­ler Höhe zur Aus­wei­tung und Ver­bes­se­rung des Ange­bots der Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be ein­ge­setzt. Die neue Park­ge­büh­ren­ord­nung wur­de vom Rat am 26. Sep­tem­ber 2019 beschlos­sen. Sie wur­de im Amts­blatt der Stadt Köln am 4. Dezem­ber 2019 veröffentlicht.

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