Köln: Hin­wei­se beim Abstel­len von Fahr­rä­dern an Karnevalstagen

Die Stadt Köln gibt bekannt, dass man an den nun lau­fen­den Kar­ne­vals­ta­gen als Fahr­rad­fah­rer ach­ten soll, wo man sein Fahr­rad abstellt. Andern­falls könn­ten sie ein­ge­sam­melt werden.

Die Stadt Köln bit­tet Rad­fah­ren­de, ihre Räder an den Kar­ne­vals­ta­gen so abzu­stel­len, dass nie­mand gefähr­det oder behin­dert wird. Beson­de­re Hin­wei­se und Beschil­de­run­gen an Fahr­rad­stän­dern soll­ten beach­tet und ins­be­son­de­re die Wege und Auf­stell­flä­chen der Kar­ne­vals­um­zü­ge frei­ge­hal­ten wer­den. Fahr­rä­der müs­sen sonst im Rah­men der Gefah­ren­ab­wehr vom Ord­nungs­amt ent­fernt und sicher­ge­stellt werden.

An Ascher­mitt­woch wer­den noch nicht alle sicher­ge­stell­ten Fahr­rä­der in der Obhut des Ord­nungs­am­tes sein. Ins­be­son­de­re Räder, die am Kar­ne­vals­sonn­tag, an Rosen­mon­tag und am Veil­chen­diens­tag abtrans­por­tiert wer­den müs­sen, kom­men zunächst in die bezirk­li­chen Bau­hö­fe des Amtes für Stra­ßen und Ver­kehrs­ent­wick­lung und wer­den dort zwi­schen­ge­la­gert. Ab Ascher­mitt­woch wer­den sie im Rah­men der ver­füg­ba­ren Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten suk­zes­si­ve dem Ord­nungs­amt übergeben.

Ab Ascher­mitt­woch kön­nen Fahr­rad­be­sit­ze­rin­nen und ‑besit­zer beim Bür­ger­te­le­fon der Stadt Köln unter der Ruf­num­mer 115 oder 0221 / 221–0 anru­fen und Anga­ben zu ihrer Per­son und zum ver­miss­ten Fahr­rad machen. Anhand die­ser Anga­ben kann der Ord­nungs­dienst das Fahr­rad in den fol­gen­den Tagen iden­ti­fi­zie­ren und für die Abho­lung bereit­stel­len. Je detail­lier­ter die Anga­ben sind, umso eher kann das Rad gefun­den wer­den. Der Besitzer/die Besit­ze­rin erhält dann eine Benach­rich­ti­gung und einen Ter­min­vor­schlag zum Abho­len. Legi­ti­mie­ren kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sich bei der Abho­lung zum Bei­spiel durch einen pas­sen­den Schlüs­sel, den Kauf­be­leg oder ein Foto.

Es wird der­zeit davon aus­ge­gan­gen – das ist weit­ge­hend von der Anzahl der sicher­ge­stell­ten Fahr­rä­der abhän­gig – dass Räder im nen­nens­wer­ten Umfang ab der 11. Kalen­der­wo­che (ab dem 11. März 2019) nach per­sön­li­cher Benach­rich­ti­gung abge­holt wer­den kön­nen. Es wer­den der­zeit zwei Aus­ga­be­ter­mi­ne pro Woche eingeplant.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.