Köln: Kar­ne­vals­zu­gang zu den Berei­chen nur mit 3G möglich

Mann - Straße - Anzug - Verkleidung - Karneval Foto: Mann mit Verkleidung beim Straßenkarneval, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Auf­grund der zu erwar­ten­den hohen Zahl an Fei­er­wil­li­gen wird die Stadt den Zugang mit­tels All­ge­mein­ver­fü­gung beschränken.

Am 11. Novem­ber 2021 erhal­ten dann nur noch Per­so­nen mit einem soge­nann­ten 3G-Nach­weis (geimpft, gene­sen, getes­tet) Zugang zu die­sen Berei­chen. Da die der­zei­ti­ge Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW nur bis zum 8. Okto­ber 2021 gilt, kann es hin­sicht­lich des Umfangs der Ein­schrän­kun­gen – bei­spiels­wei­se auf 3G+ (geimpft, gene­sen, PCR-Test) – noch Anpas­sun­gen geben, falls der Gesetz­ge­ber dies in der für den 11. Novem­ber 2021 gül­ti­gen Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW vor­sieht. Die Stadt Köln erwar­tet nicht, dass der Gesetz­ge­ber die Beschrän­kun­gen aufhebt.

Daher müs­sen alle Fei­er­wil­li­gen, die in die­se Berei­che wol­len, am 11. Novem­ber 2021 einen ent­spre­chen­den Nach­weis an den Zugangs­kon­trol­len vor­wei­sen. Per­so­nen, die dies nicht kön­nen, müs­sen abge­wie­sen wer­den. Die Berei­che, für die die Zutritts­be­schrän­kung gilt, sind den bei­gefüg­ten Kar­ten zu entnehmen.

Die Stadt Köln weist dar­auf hin, dass auch Schnell­tests ab dem 11. Okto­ber 2021 kos­ten­pflich­tig sind. Selbst­tests sind nicht aus­rei­chend als Nach­weis. Eine Immu­ni­sie­rung durch Imp­fung ist noch mög­lich, wenn die Erst­imp­fung spä­tes­tens am 6. Okto­ber 2021 und die Zweit­imp­fung am Ende des drei­wö­chi­gen Min­dest­ab­stands erfol­gen. Nach der anschlie­ßen­den zwei­wö­chi­gen Immu­ni­sie­rung besteht der voll­stän­di­ge Impf­schutz. Wer also unbe­schwert und sicher fei­ern möch­te, soll­te die Chan­ce noch nutzen.

Anwoh­ner und Gewer­be­trei­ben­de sind von der Beschrän­kung aus­ge­nom­men. Sie wer­den geson­dert über Zugangs­mög­lich­kei­ten informiert.

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