Aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Feierwilligen wird die Stadt den Zugang mittels Allgemeinverfügung beschränken.
Am 11. November 2021 erhalten dann nur noch Personen mit einem sogenannten 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) Zugang zu diesen Bereichen. Da die derzeitige Coronaschutzverordnung NRW nur bis zum 8. Oktober 2021 gilt, kann es hinsichtlich des Umfangs der Einschränkungen – beispielsweise auf 3G+ (geimpft, genesen, PCR-Test) – noch Anpassungen geben, falls der Gesetzgeber dies in der für den 11. November 2021 gültigen Coronaschutzverordnung NRW vorsieht. Die Stadt Köln erwartet nicht, dass der Gesetzgeber die Beschränkungen aufhebt.
Daher müssen alle Feierwilligen, die in diese Bereiche wollen, am 11. November 2021 einen entsprechenden Nachweis an den Zugangskontrollen vorweisen. Personen, die dies nicht können, müssen abgewiesen werden. Die Bereiche, für die die Zutrittsbeschränkung gilt, sind den beigefügten Karten zu entnehmen.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass auch Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig sind. Selbsttests sind nicht ausreichend als Nachweis. Eine Immunisierung durch Impfung ist noch möglich, wenn die Erstimpfung spätestens am 6. Oktober 2021 und die Zweitimpfung am Ende des dreiwöchigen Mindestabstands erfolgen. Nach der anschließenden zweiwöchigen Immunisierung besteht der vollständige Impfschutz. Wer also unbeschwert und sicher feiern möchte, sollte die Chance noch nutzen.
Anwohner und Gewerbetreibende sind von der Beschränkung ausgenommen. Sie werden gesondert über Zugangsmöglichkeiten informiert.