Köln: Jah­res­ge­bühr für Anbie­ter soll pro Fahr­zeug 130 Euro betragen

E-Scooter - Limo - Circ - Tier - E-Scooter-Verleiher - Straße - Bürgersteig - Gehweg Foto: E-Roller von verschiedenen E-Scooter-Verleihern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Ver­wal­tung beab­sich­tigt, die Beschluss­fas­sung des Rates zur Ände­rung der Son­der­nut­zungs­sat­zung herbeizuführen.

In der fort­ge­schrie­be­nen und ergänz­ten Son­der­nut­zungs­sat­zung aus dem Jahr 2012 soll zum ers­ten Mal eine stand­ort­ab­hän­gi­ge Gebüh­ren­hö­he für E‑Scooter und E‑Motorroller von 85 Euro bis 130 Euro pro Jahr und Fahr­zeug erho­ben wer­den. Die Zonen­ein­tei­lun­gen des Stadt­ge­biets wer­den der­zeit erar­bei­tet, der Höchst­be­trag von 130 Euro wird in der Innen­stadt anfal­len. Bei „Ver­leih­sys­te­me für Leih­fahr­rä­der, Leih-Las­ten­rä­der und Ähn­li­ches” sind Gebüh­ren in Höhe von 10 Euro pro Jahr und Fahr­zeug vorgesehen.

Es ist geplant, dass die Ver­wal­tung bis Mai 2022 ein Gesamt­kon­zept zum The­ma E‑Scooter erar­bei­tet. Anschlie­ßend wird es befris­te­te Son­der­nut­zungs­er­laub­nis­se für die E‑S­coo­ter-Anbie­ter geben, die bereits ver­bind­li­che Qua­li­täts­kri­te­ri­en beinhal­ten. Um wei­te­re Kri­te­ri­en wie zum Bei­spiel die Anknüp­fung an den ÖPNV oder Men­gen­be­schrän­kun­gen fest­zu­set­zen, wird die Ver­wal­tung eine Aus­schrei­bung durch­füh­ren. Nach dem Ver­ga­be­ver­fah­ren erhal­ten die aus­ge­wähl­ten Anbie­ter eine neue Sondernutzungserlaubnis.

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