Ab Montag ist in Köln überall dort wo eine Maskenpflicht gilt, mindestens eine OP- oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
Für den Besuch der Museen und des Zoos ist ab 22. März 2021 der Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests notwendig. Der Nachweis kann auch durch einen Corona-Selbsttest geführt werden, der von den Besucher unmittelbar vor Ort in Anwesenheit des Personals durchgeführt wird.
Das gilt ebenso für den Besuch beim Friseur und bei der Inanspruchnahme anderer körpernaher Dienstleistungen. Wer körpernahe Dienstleistungen erbringt, muss alle zwei Tage einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen.