Köln: Mehr­fach gesuch­ter Straf­tä­ter durch Bun­des­po­li­zei festgenommen

Bundespolizisten - Streifenwagen - Polizei - Domplatte - Köln-Hauptbahnhof Foto: Bundespolizisten mit Streifenwagen vor dem Kölner Hauptbahnhof (Köln-Innenstadt)

Mitt­woch­vor­mit­tag wur­de ein Rei­sen­der in der A‑Passage des Köl­ner Haupt­bahn­ho­fes durch eine Strei­fe der Bun­des­po­li­zei überprüft.

Da er sich nur mit einem hand­ge­schrie­be­nen Zet­tel „aus­wei­sen” konn­te, wur­de er mit zur Dienst­stel­le genom­men. Nach einem Fin­ger­ab­druck­scan kamen meh­re­re Fahn­dungs­no­tie­run­gen zum Vor­schein. Der 28-Jäh­ri­ge wur­de festgenommen.

Gegen 07:00 Uhr zeig­te ein Mann den Poli­zis­ten auf Nach­fra­ge einen Zet­tel mit einem Namen. Ver­mut­lich soll­te es sein Aus­weis dar­stell­ten, womit sich die Bun­des­po­li­zis­ten jedoch nicht zufrie­den gaben.

Nach­dem in der Con­tai­ner­wa­che die Fin­ger­ab­drü­cke kon­trol­liert wur­den, stell­te sich her­aus, dass er ein mehr­fach gesuch­ter Straf­tä­ter war. Die Staats­an­walt­schaft Wup­per­tal ließ ihn wegen Erschlei­chen von Leis­tun­gen, uner­laub­tem Auf­ent­halt sowie Ver­stoß von Wei­sun­gen gegen die Füh­rungs­auf­sicht suchen. Das Land­ge­richt Wup­per­tal sowie das Aus­län­der­amt Unna such­ten den Eri­tre­er eben­falls wegen sexu­el­lem Über­griff und Ver­stoß gegen das Asylgesetz.

Weil die Staats­an­walt­schaft Köln gegen den 28-Jäh­ri­gen einen Haft­be­fehl erlas­sen hat­te und der Ver­dacht des uner­laub­tem Auf­ent­hal­tes bestand, wur­de er fest­ge­nom­men. Er war wegen Erschlei­chen von Leis­tun­gen zu einer Geld­stra­fe von 750 Euro oder ersatz­wei­se 50 Tage Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Zustän­dig­keits­hal­ber wur­de der Gesuch­te an die Poli­zei Köln übergeben.

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