Mittwochvormittag wurde ein Reisender in der A‑Passage des Kölner Hauptbahnhofes durch eine Streife der Bundespolizei überprüft.
Da er sich nur mit einem handgeschriebenen Zettel „ausweisen” konnte, wurde er mit zur Dienststelle genommen. Nach einem Fingerabdruckscan kamen mehrere Fahndungsnotierungen zum Vorschein. Der 28-Jährige wurde festgenommen.
Gegen 07:00 Uhr zeigte ein Mann den Polizisten auf Nachfrage einen Zettel mit einem Namen. Vermutlich sollte es sein Ausweis darstellten, womit sich die Bundespolizisten jedoch nicht zufrieden gaben.
Nachdem in der Containerwache die Fingerabdrücke kontrolliert wurden, stellte sich heraus, dass er ein mehrfach gesuchter Straftäter war. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ließ ihn wegen Erschleichen von Leistungen, unerlaubtem Aufenthalt sowie Verstoß von Weisungen gegen die Führungsaufsicht suchen. Das Landgericht Wuppertal sowie das Ausländeramt Unna suchten den Eritreer ebenfalls wegen sexuellem Übergriff und Verstoß gegen das Asylgesetz.
Weil die Staatsanwaltschaft Köln gegen den 28-Jährigen einen Haftbefehl erlassen hatte und der Verdacht des unerlaubtem Aufenthaltes bestand, wurde er festgenommen. Er war wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro oder ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuständigkeitshalber wurde der Gesuchte an die Polizei Köln übergeben.