Köln: Mer­ce­des und Füh­rer­schein nach ille­ga­lem Ren­nen beschlagnahmt

Straßenkreuzung - Koblenzer Straße - Schönhauser Straße - Billard Cafe - Köln-Bayenthal Foto: Sicht auf die Straßenkreuzung Koblenzer Straße/Schönhauser Straße (Köln-Bayenthal)

In der Nacht von Diens­tag auf Mitt­woch hat die Poli­zei Köln ein Auto und Füh­rer­schein beschlag­nahmt, nach­dem der Fah­rer in Bay­en­thal ein ille­ga­les Ren­nen gefah­ren ist.

Zu Fuß, per Fahr­rad, viel­leicht auch mit Bus, Bahn oder Taxi – jeden­falls ohne Füh­rer­schein unter­wegs ist der­zeit ein jun­ger Rhein­land-Pfäl­zer. In der Nacht von Diens­tag auf Mitt­woch befuhr er noch die Stra­ßen in Köln-Bay­en­thal am Steu­er sei­nes getun­ten Mer­ce­des AMG. Der graue Sport­wa­gen steht jetzt aller­dings auf einem Sicher­stel­lungs­ge­län­de der Poli­zei Köln. Alter­na­tiv hät­te der 21-Jäh­ri­ge sich auch an die Vor­schrif­ten der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung hal­ten können.

Statt­des­sen lie­fer­te er sich vor den Augen einer drei­köp­fi­gen Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung gegen 23:20 Uhr mit dem Fah­rer eines wei­ßen Pkw Bent­ley ein kur­zes, für ihn fol­gen­schwe­res Ren­nen. Neben­ein­an­der hat­ten die bei­den Sport­cou­pe-Fah­rer zunächst an der roten Ampel Schön­hau­ser Straße/Goltsteinstraße gewar­tet. Beim Wech­sel auf Grün gaben bei­de mit auf­röh­ren­den Moto­ren Voll­gas, um mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit zunächst par­al­lel in Rich­tung Rhein­ufer zu fah­ren. Hin­ter der Ein­mün­dung Alte­bur­ger Stra­ße beschleu­nig­te der 21-Jäh­ri­ge noch­mals stark, zog an dem Bent­ley vor­bei und scher­te unmit­tel­bar vor ihm nach rechts ein. Hin­ter­ein­an­der ras­ten die Betei­lig­ten dem Gus­tav-Hei­ne­mann-Ufer zu.

Auf das auf­ge­schal­te­te Blau­licht und Mar­tins­horn des nach­fah­ren­den Dienst­fahr­zeugs reagier­te zunächst nur der Bent­ley-Fah­rer. Wäh­rend der 30-Jäh­ri­ge sich zurück­fal­len ließ, zog der Mer­ce­des-Fah­rer zunächst unbe­irrt bis zum Rhein­ufer durch, um dort vor dem Rechts­ab­bie­gen abzu­brem­sen. Erst hier konn­te der Strei­fen­wa­gen auf­schlie­ßen und den AMG am Fahr­bahn­rand Gus­tav-Hei­ne­mann-Ufer anhalten.

Zur Rede gestellt, behaup­te­te der Mer­ce­des-Fah­rer, er habe kein Ren­nen fah­ren -, son­dern nur das Auto ein wenig tes­ten wol­len. Sei­nen beschlag­nahm­ten Wagen unter­zo­gen die Beam­ten einer Laut­stär­ken­mes­sung. Die­se führ­te in Ver­bin­dung mit der fest­ge­stell­ten Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis. Dahin­ge­hend lei­te­ten die Poli­zis­ten ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein.

In einem Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren wegen eines ver­bo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens müs­sen bei­de Fah­rer sich nun verantworten.

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