Köln: Nach töd­li­chem Unfall mit Beton­plat­te Bau­män­gel gefunden

Autobahn - Notrufsäule Foto: Sicht auf eine Autobahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach dem töd­li­chen Unfall mit einer Beton­plat­te geht Stra­ßen in NRW davon aus, dass Pfusch am Bau die Ursa­che war.

Eine Lärm­schutz­wand hat­te sich gelöst und war auf die Fahr­bahn geschla­gen, dabei wur­de eine Auto­fah­re­rin aus Köln töd­lich getrof­fen. Nach ers­ten Unter­su­chun­gen war die etwa vier bis fünf Ton­nen schwe­re Stahl­be­ton­plat­te bei der Mon­ta­ge im Jahr 2007 nicht fach­ge­recht ange­bracht wor­den. Die vor­ge­fun­de­ne Kon­struk­ti­on ent­spre­che nicht der Aus­füh­rungs­pla­nung, so der Lan­des­be­trieb am Diens­tag. Auch bei sechs wei­te­ren Lärm­schutz­plat­ten wur­den nun Feh­ler gefun­den, sie sol­len „schnellst­mög­lich aus­ge­baut” wer­den, wie es hieß. Der Ver­kehr muss dafür auf den bei­den äuße­ren Fahr­spu­ren im Bereich der Unfall­stel­le gesperrt bleiben.

Die Situa­ti­on vor Ort lege nahe, dass die geschweiß­te, feh­ler­haf­te Kon­struk­ti­on gewählt wur­de, weil die regel­kon­for­me Kon­struk­ti­on aus Platz­grün­den nicht mon­tiert wer­den konn­te. Nach der­zei­ti­gem Erkennt­nis­stand müs­se davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass es sich um einen mit Absicht her­bei­ge­führ­ten Man­gel han­de­le, so die Behör­de. Der Bau­man­gel liegt an einer unzu­gäng­li­chen, nicht ein­seh­ba­ren Stel­le und ist ohne Demon­ta­ge des Bau­wer­kes ohne Wei­te­res nicht kon­trol­lier­bar. Die letz­te Haupt­prü­fung der Lärm­schutz­plat­ten fand am 17. Sep­tem­ber 2013 statt. Dabei waren kei­ne Män­gel fest­ge­stellt worden.

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