Aktuell informiert die Stadt Köln darüber, dass die Nutzungszeit von Grabstätten, die 2007 abgeschlossen wurden, bald enden. Sie können auf Antrag für ein Jahr bis zwölf Jahre verlängert werden.
Auf den fünf Zentralfriedhöfen und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte.
Wer ein solches Nutzungsrecht zwischen dem 1. Juli und 30. September 2007 auf Melaten, dem Nordfriedhof, Westfriedhof, Südfriedhof und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann es auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen.
Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden.
Fragen beantwortet diese unter Telefon: 0221 / 221–25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.