Köln: Ohne Geneh­mi­gung über Roden­kir­che­ner Autobahnbrücke

Autobahn - Auto - Schild - Blau - Weiß - Baum - Autodach - Antenne Foto: Sicht auf ein Autobahn-Schild, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Ver­kehrs­dienst der Köl­ner Auto­bahn­po­li­zei hat einen Schwer­last­trans­port auf der Bun­des­au­to­bahn 4 in Rich­tung Aachen gestoppt.

Der Fah­rer des 67 Ton­nen schwe­ren Gespanns war ohne Geneh­mi­gung sowie mit nicht ord­nungs­ge­mäß gesi­cher­ter Ladung zur Tages­zeit über die Roden­kir­che­ner Auto­bahn­brü­cke gefah­ren. Der Trans­port hät­te nur zur Nacht­zeit und in Beglei­tung von ins­ge­samt vier Siche­rungs­fahr­zeu­gen statt­fin­den dür­fen. Zudem wäre eine Sper­rung der auf 40 Ton­nen Gewicht für Ein­zel­fahr­zeu­ge begrenz­ten Brü­cke in bei­de Rich­tun­gen durch die Poli­zei erfor­der­lich gewe­sen. Auch die drei Ton­nen schwe­re Schau­fel des trans­por­tier­ten Bag­gers gab Grund zur Bean­stan­dung – sie war nur man­gel­haft gesi­chert. Mit einer fal­schen Geneh­mi­gung hat­te der 55-Jäh­ri­ge bei der Kon­trol­le zunächst noch ver­sucht, die Poli­zis­ten zu täuschen.

Poli­zis­ten der Koor­di­nie­rungs­stel­le für Groß­raum- und Schwer­last­trans­por­ter schät­zen, dass sich die Fir­ma durch die nicht geneh­mig­te Fahrt einen Zeit­vor­teil von cir­ca 48 Stun­den gegen­über vor­schrifts­mä­ßig agie­ren­den Kon­kur­ren­ten ver­schaf­fen und damit etwa 4500 Euro spa­ren woll­te. Die­sen Betrag sicher­ten die Ver­kehrs­po­li­zis­ten beim Fah­rer des Gespanns. Erst nach der erfor­der­li­chen Geneh­mi­gung darf der auf einem Rast­platz abge­stell­te Trans­port weiterfahren.

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