Köln: Pri­va­te Bus­un­ter­neh­men bekun­den Inter­es­se ein­zel­ner KVB-Linien

Kölner Verkehrsbetriebe AG - KVB-Rad Foto: KVB-Räder (Kölner Verkehrsbetriebe AG Geschäftsstelle), Urheber: KVB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Nach der Direkt­ver­ga­be von der Stadt Köln an die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be für den Betrieb der öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln in Köln haben nun nach­träg­lich pri­va­te Bus­un­ter­neh­men Inter­es­se bekundet.

Auf Grund­la­ge eines Rats­be­schlus­ses vom 04. April 2019 hat die Stadt Köln die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be AG (KVB) als städ­ti­sches Betei­li­gungs­un­ter­neh­men mit der Durch­füh­rung des Köl­ner Stadt­ver­kehrs im Wege einer so genann­ten Direkt­ver­ga­be bis zum Jahr 2042 beauf­tragt. Die­se Direkt­ver­ga­be war im Jahr 2017 – wie gesetz­lich vor­ge­se­hen – im EU-Amts­blatt ange­kün­digt wor­den, um inter­es­sier­ten Markt­teil­neh­mern recht­li­ches Gehör zu verschaffen.

Erst nach bereits erfolg­ter Direkt­ver­ga­be haben zwei pri­va­te Bus­un­ter­neh­men aus der Regi­on nun nach­träg­lich ihr Inter­es­se am Betrieb ein­zel­ner Lini­en des Stadt­ver­kehrs bekun­det und die Direkt­ver­ga­be an die KVB gerügt. Noch bevor die­se Rügen beant­wor­tet wer­den konn­ten, hat eines der Unter­neh­men einen Nach­prü­fungs­an­trag bei der Ver­ga­be­kam­mer Rhein­land gestellt.

Die Ver­wal­tung hat die erho­be­nen Rügen durch eine spe­zia­li­sier­te Rechts­an­walts­kanz­lei prü­fen las­sen und sieht sämt­li­che Rügen als unbe­grün­det an. Dies wird nun Gegen­stand des anhän­gi­gen Nach­prü­fungs­ver­fah­rens sein. Das Nach­prü­fungs­ver­fah­ren vor der Ver­ga­be­kam­mer hat kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung hat, da der Auf­trag bereits ver­ge­ben wurde.

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