Köln: Rat beschließt Brand­schutz­be­darfs­plan 2022 bis 2027

Rettungswagen - Schild - Feuerwehr - Blaulicht Foto: Rettungswagen der Feuerwehr mit Blaulicht

In sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag hat der Rat der Stadt Köln einen neu­en Brand­schutz­be­darfs­plan für die Feu­er­wehr Köln beschlossen.

Ins­ge­samt umfasst das Stra­te­gie­pa­pier 59 Maß­nah­men, die nun in einer prio­ri­sier­ten Rei­hen­fol­ge umge­setzt wer­den. Neben den ange­pass­ten Schutz­zie­len in den Berei­chen Brand, tech­ni­sche Hil­fe­leis­tung und che­mi­sche, bio­lo­gi­sche, radio­lo­gi­sche und nuklea­re Gefah­ren, die auf­grund der sehr dyna­mi­schen Stadt­ent­wick­lung über­ar­bei­tet wur­den und auch die Stadt­stra­te­gie der kom­men­den Jah­re berück­sich­ti­gen, legt der neue Brand­schutz­be­darfs­plan einen beson­de­ren Fokus auf die Ver­tei­lung der Feu­er­wa­chen im Köl­ner Stadt­ge­biet. Die aktu­el­len Stand­or­te der Feu­er­wehr Köln wur­den hier­zu sowohl im Hin­blick auf ihren bau­li­chen Zustand als auch auf ihre Erreich­bar­keit bewer­tet. Die größ­ten Hand­lungs­fel­der betref­fen dabei den Köl­ner Süd­os­ten, wo in den Stadt­be­zir­ken Porz und Kalk die der­zei­ti­gen Stand­or­te der Feu­er- und Ret­tungs­wa­chen 7 und 8 ver­legt wer­den sol­len und eine wei­te­re Wache in Pla­nung geht. Ein neu­er Wach­stand­ort ist auch im Köl­ner Nor­den geplant, zudem soll der Stand­ort der Feu­er- und Ret­tungs­wa­che 14 im Köl­ner Wes­ten ver­legt wer­den. Mit der Neu­ver­tei­lung wird die Ein­treff­zeit von Ein­satz­mit­teln vor allem in den auf­wach­sen­den Stadt­rand­ge­bie­ten verbessert.

Dar­über hin­aus soll der Fuhr­park der Feu­er­wehr Köln für kom­ple­xe Ein­satz­sze­na­ri­en wie bei­spiels­wei­se Stark­re­gen­er­eig­nis­se, Hit­ze­pe­ri­oden und Sturm­la­gen mit wei­te­ren Spe­zi­al­fahr­zeu­gen – bei­spiels­wei­se zur Wald- und Vege­ta­ti­ons­brand­be­kämp­fung und mit Was­ser­durch­fahrts­fä­hig­keit – ergänzt wer­den, um für kri­sen­be­ding­te Ein­sät­ze in Zukunft noch bes­ser gerüs­tet zu sein. Für die per­so­nel­le Aus­stat­tung des wie­der an Bedeu­tung gewin­nen­den Zivil- und Kata­stro­phen­schut­zes sind 15 neue Stel­len vor­ge­se­hen. Aber auch ander­wei­tig soll das bestehen­de Per­so­nal an die wach­sen­den Auf­ga­ben ange­passt wer­den. Bis 2027 besteht ein Bedarf von ins­ge­samt 139 Mehr­stel­len, der zum Teil aus noch nicht umge­setz­ten Maß­nah­men des Brand­schutz­be­darfs­plans von 2016 resul­tiert. Außer­dem sol­len vor dem Hin­ter­grund stei­gen­der Ein­satz­zah­len und ‑gebie­te ein­zel­ne Ein­hei­ten mehr Per­so­nal bekom­men, dar­un­ter die Höhen­ret­tung und das Team der psy­cho­so­zia­len Unter­stüt­zung von Ein­satz­kräf­ten. Im Bereich der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr sind eben­falls Maß­nah­men zur Per­so­nal­ge­win­nung und ‑qua­li­fi­ka­ti­on ein­ge­plant, um den stei­gen­den Her­aus­for­de­run­gen im Ehren­amt gerecht zu werden.

Der Brand­schutz­be­darfs­plan umfasst im Wesent­li­chen die Jah­re 2022 bis 2027, vie­le der beschrie­be­nen Maß­nah­men rei­chen jedoch über die­sen Pla­nungs­zeit­raum hin­aus. Der Brand­schutz­be­darfs­plan legt das all­ge­mei­ne Schutz­ni­veau für die Stadt Köln fest und beschreibt dadurch die Leis­tungs­fä­hig­keit der Feu­er­wehr als kom­mu­na­le Gefah­ren­ab­wehr­be­hör­de. Eine Fort­schrei­bung ist durch das Gesetz über den Brand­schutz, die Hil­fe­leis­tung und den Kata­stro­phen­schutz in Nord­rhein-West­fa­len (BHKG NRW) spä­tes­tens alle fünf Jah­re vor­ge­schrie­ben. Die letz­te Fort­schrei­bung erfolg­te im Jahr 2016. Auf­grund der viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben der Feu­er­wehr Köln in der Coro­na-Pan­de­mie war die Frist für die Fort­schrei­bung um ein Jahr von 2021 auf 2022 ver­län­gert wor­den. Für den Bereich Ret­tungs­dienst ist der­zeit eben­falls eine Fort­schrei­bung des Ret­tungs­dienst­be­darfs­plans durch die Feu­er­wehr Köln in Arbeit.

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