Köln: Schü­ler des Hum­boldt-Gym­na­si­ums erhal­ten unter Umstän­den frei

Humboldt-Gymnasium - Altstadt-Süd Foto: Gebäude der Schule "Humboldt-Gymnasium" (Köln-Altstadt), Urheber: Urheber: Gerd Harder

Das Gesund­heits­amt infor­miert die Eltern der Schü­ler an der Hum­boldt-Gym­na­si­um-Schu­le dar­über, dass es eine Wind­po­cken-Erkran­kung gibt. Die Kin­der müs­sen unter Umstän­den zu Hau­se bleiben.

Auf­grund einer Wind­po­cken-Infek­ti­on müs­sen Schü­ler des Hum­boldt-Gym­na­si­ums unter Umstän­den zu Hau­se blei­ben, wenn sie kei­nen Immun­schutz nach­wei­sen kön­nen. Davon sind ins­be­son­de­re Schü­ler betrof­fen, die noch kei­ne Wind­po­cken hat­ten und/oder nicht dage­gen geimpft sind.

Davon betrof­fen sind auch Per­so­nen, ins­be­son­de­re Kon­takt­per­so­nen wenn

  • die­se unge­impft sind oder
  • die­se kei­ne doku­men­tier­te Imp­fung gegen Wind­po­cken haben und
  • die­se in der Ver­gan­gen­heit kei­ne Wind­po­cken hat­ten oder dies unklar ist
  • die­se nur 1 ein­fach doku­men­tier­te Imp­fung nach­wei­sen können

Trifft ein Punkt die­ser Auf­lis­tung zu, muss von einem nicht aus­rei­chen­den Immun­schutz gegen Wind­po­cken aus­ge­gan­gen wer­den. Die­se Per­so­nen sind für die Dau­er von min­des­tens 16 Tagen – nach letz­tem Kon­takt – aus Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen aus­zu­schlie­ßen (Besuch und/oder Tätigkeit).

Per­so­nen, die nach­wei­sen kön­nen, dass sie in der Ver­gan­gen­heit Wind­po­cken durch­ge­macht haben oder bei denen 2 Imp­fun­gen gegen Wind­po­cken im Impf­aus­weis doku­men­tiert sind, müs­sen nichts wei­ter beach­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te fin­det man in unse­rem Pressebereich.