Poli­tik: CSU strikt gegen tür­ki­sche Auslandsschulen

Türkei - Türkische-Flagge - Flagge - Fahne - Mast - Bäume Foto: Sicht auf die Flagge der Türkei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die CSU stellt sich gegen Plä­ne für ein Abkom­men mit der Tür­kei, das den Betrieb tür­ki­scher Aus­lands­schu­len in der Bun­des­re­pu­blik erlau­ben würde.

„Wir wol­len kei­ne Erdo­gan-Schu­len in Deutsch­land”, sag­te CSU-Gene­ral­se­kre­tär Mar­kus Blu­me dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land” (Sams­tag­aus­ga­ben). „Wer deut­sche Schu­len in der Tür­kei schließt, darf in Deutsch­land kei­ne eröffnen.”

Blu­me spiel­te damit dar­auf an, dass die Tür­kei im Som­mer 2018 vor­über­ge­hend die deut­sche Schu­le in Izmir geschlos­sen hat­te – unter Ver­weis auf eine feh­len­de Rechts­grund­la­ge für deren Betrieb. Inzwi­schen liegt den Bun­des­län­dern ein Ent­wurf eines Abkom­mens mit der Tür­kei vor, das auch einen Rah­men für tür­ki­sche Schu­len hier­zu­lan­de vor­ge­ben würde.

Der Bun­des­vor­sit­zen­de des Ver­ban­des Bil­dung und Erzie­hung (VBE), Udo Beck­mann, warn­te dage­gen vor über­trie­be­nen Reak­tio­nen. „Wie auch bei ande­ren Schul­grün­dun­gen muss genau hin­ge­se­hen wer­den, aber es braucht auch ein Grund­ver­trau­en in die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, die vor­han­den sind und durch das aktu­ell ver­han­del­te Abkom­men aus­de­fi­niert wer­den”, sag­te der Gewerk­schafts­chef dem RND. „Dass dar­über ver­han­delt wird, dass die Tür­kei in Deutsch­land Aus­lands­schu­len grün­den kann, muss dem­nach nicht sofort pro­ble­ma­ti­siert werden.”

Beck­mann sag­te, im Lan­des­schul­ge­setz Nord­rhein-West­fa­lens sei gere­gelt, dass das Gleich­wer­tig­keits­ge­bot gel­te. „Dem­nach dür­fen Ersatz­schu­len in ihren Lehr­zie­len und Ein­rich­tun­gen sowie in der wis­sen­schaft­li­chen Aus­bil­dung ihrer Lehr­kräf­te nicht hin­ter den öffent­li­chen Schu­len zurück­ste­hen.” Außer­dem müss­ten Schul­trä­ger und Schul­lei­tung per­sön­lich zuver­läs­sig sein und die Gewähr dafür bie­ten, „dass sie nicht gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung verstoßen”.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.