Köln: Sicher­heits­ak­tio­nen zum Beginn des neu­en Schuljahres

Polizei Borken - Brems dich! Schule hat begonnen Foto: "Brems dich! Schule hat begonnen."-Aktion der Stadt Borken

Am kom­men­den Mon­tag beginnt in Köln das neue Schul­jahr. Auto­fah­rer sind dann wie­der ange­hal­ten, beson­ders vor­sich­tig zu fahren.

Auch für die Kin­der stel­len die ers­ten Wochen nach den Feri­en eine gro­ße Her­aus­for­de­rung im Stra­ßen­ver­kehr dar. Dies gilt beson­ders für die gro­ße Zahl der Schul­an­fän­ger, die sich in die­sem Jahr zum ers­ten Mal in Köln auf den Weg in die Schu­le machen.

Der Arbeits­kreis Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr ruft auch in die­sem Jahr wie­der zur beson­de­ren Rück­sicht­nah­me gegen­über Schü­ler auf. Dem Arbeits­kreis gehö­ren die Poli­zei, der Ver­ein Ver­kehrs­wacht Köln e.V., die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be und ver­schie­de­ne Ämter der Stadt Köln an. Der Arbeits­kreis wird den Schul­be­ginn nach den Feri­en erneut mit eini­gen Aktio­nen beglei­ten. Anbei eine Übersicht:

Vor Ein­rich­tun­gen wie Schu­len und Kin­der­gär­ten gilt in den meis­ten Fäl­len eine zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 Stun­den­ki­lo­me­tern, um das Unfall­ri­si­ko zu sen­ken. Der städ­ti­sche Ver­kehrs­dienst kon­trol­liert ins­be­son­de­re an Schu­len und Kin­der­gär­ten, um eine ange­pass­te Fahr­wei­se zu errei­chen. Neben der Geschwin­dig­keits­über­wa­chung durch sta­tio­nä­re Mess­an­la­gen („Sta­ren­käs­ten“) wer­den die semi­sta­tio­nä­ren Mess­an­la­gen (Blitz­an­hän­ger) über­wie­gend vor Schu­len und Kin­der­gär­ten ein­ge­setzt. Außer­dem gibt es täg­lich mehr­fach an wech­seln­den Schul­stand­or­ten auch mobi­le Tem­po­kon­trol­len. Dies geschieht in enger Abstim­mung mit der Polizei.

Nach der Schwer­punkt­ak­ti­on von Schul­be­ginn bis Mit­te Sep­tem­ber 2023 wer­den die Kon­trol­len in Schul­nä­he im Rah­men der regel­mä­ßig statt­fin­den­den Tem­po­mes­sun­gen im Stadt­ge­biet fortgesetzt.

Abge­se­hen von nicht ange­pass­ter Geschwin­dig­keit sind Schul­kin­der auf ihrem Weg zur Schu­le und auf dem Rück­weg vor allem gefähr­det, weil sie im Stra­ßen­ver­kehr durch falsch gepark­te Fahr­zeu­ge nicht oder zu spät wahr­ge­nom­men wer­den. Vor Schu­len sind in der Regel Hal­te­ver­bots­zo­nen ein­ge­rich­tet, damit die Über­sicht für vor­bei­fah­ren­de Auto­fah­rer gewahrt bleibt und um soge­nann­te Doo­ring-Unfäl­le zu verhindern.

Wer hier mit sei­nem Auto hält oder parkt, setzt die Schul­kin­der und auch beglei­ten­de Erwach­se­ne unüber­sicht­li­chen und gefähr­li­chen Situa­tio­nen aus. Dies gilt auch für die Eltern, die ihre Kin­der nur mal eben direkt vor der Schu­le aus dem Auto las­sen. Falsch­par­ker, die die Über­sicht im Stra­ßen­ver­kehr beein­träch­ti­gen, Bus­hal­te­stel­len, Zebra­strei­fen oder Fuß­gän­ger­über­we­ge zupar­ken und damit Men­schen gefähr­den, müs­sen mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern rechnen.

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