Am kommenden Montag beginnt in Köln das neue Schuljahr. Autofahrer sind dann wieder angehalten, besonders vorsichtig zu fahren.
Auch für die Kinder stellen die ersten Wochen nach den Ferien eine große Herausforderung im Straßenverkehr dar. Dies gilt besonders für die große Zahl der Schulanfänger, die sich in diesem Jahr zum ersten Mal in Köln auf den Weg in die Schule machen.
Der Arbeitskreis Sicherheit im Straßenverkehr ruft auch in diesem Jahr wieder zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber Schüler auf. Dem Arbeitskreis gehören die Polizei, der Verein Verkehrswacht Köln e.V., die Kölner Verkehrs-Betriebe und verschiedene Ämter der Stadt Köln an. Der Arbeitskreis wird den Schulbeginn nach den Ferien erneut mit einigen Aktionen begleiten. Anbei eine Übersicht:
Vor Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten gilt in den meisten Fällen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, um das Unfallrisiko zu senken. Der städtische Verkehrsdienst kontrolliert insbesondere an Schulen und Kindergärten, um eine angepasste Fahrweise zu erreichen. Neben der Geschwindigkeitsüberwachung durch stationäre Messanlagen („Starenkästen“) werden die semistationären Messanlagen (Blitzanhänger) überwiegend vor Schulen und Kindergärten eingesetzt. Außerdem gibt es täglich mehrfach an wechselnden Schulstandorten auch mobile Tempokontrollen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Polizei.
Nach der Schwerpunktaktion von Schulbeginn bis Mitte September 2023 werden die Kontrollen in Schulnähe im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Tempomessungen im Stadtgebiet fortgesetzt.
Abgesehen von nicht angepasster Geschwindigkeit sind Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule und auf dem Rückweg vor allem gefährdet, weil sie im Straßenverkehr durch falsch geparkte Fahrzeuge nicht oder zu spät wahrgenommen werden. Vor Schulen sind in der Regel Halteverbotszonen eingerichtet, damit die Übersicht für vorbeifahrende Autofahrer gewahrt bleibt und um sogenannte Dooring-Unfälle zu verhindern.
Wer hier mit seinem Auto hält oder parkt, setzt die Schulkinder und auch begleitende Erwachsene unübersichtlichen und gefährlichen Situationen aus. Dies gilt auch für die Eltern, die ihre Kinder nur mal eben direkt vor der Schule aus dem Auto lassen. Falschparker, die die Übersicht im Straßenverkehr beeinträchtigen, Bushaltestellen, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege zuparken und damit Menschen gefährden, müssen mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen.