Köln: So funk­tio­niert die Stich­wahl am 27. Sep­tem­ber 2020

Grundschule - An den Kaulen - Stimmbezirk 61203 - Zum Wahlraum - Schild - An den Kaulen - Köln-Worringen Foto: Schild zum Stimmbezirk 61203 der Wahl im September 2020 in der An den Kaulen-Grundschule (Köln-Worringen)

Die Köl­ner Wahl­or­ga­ni­sa­ti­on trifft die Vor­be­rei­tun­gen für die Stich­wahl zur Wahl des künf­ti­gen Stadt­ober­haupts am 27. Sep­tem­ber 2020.

Zur Wahl ste­hen die Bewer­be­rin und der Bewer­ber mit den höchs­ten Stim­men­an­tei­len, Hen­ri­et­te Reker und Andre­as Kossiski.

Nach der Fest­stel­lung des Wahl­er­geb­nis­ses der OB-Wahl durch den Wahl­aus­schuss am 14. Sep­tem­ber 2020 wird nun unmit­tel­bar mit dem Druck der erfor­der­li­chen Stimm­zet­tel begon­nen. Ab Ende der Woche star­tet dann der Ver­sand der Brief­wahl­un­ter­la­gen. Eben­falls ab Ende der Woche – das genaue Datum wird am Mitt­woch, den 16. Sep­tem­ber 2020 ver­öf­fent­licht wer­den – ist es zudem wie­der mög­lich, per Direkt­wahl zu wählen.

Wer für die Wahl am 13. Sep­tem­ber 2020 Brief­wahl­un­ter­la­gen online bean­tragt hat­te, erhält auch für die kom­men­de Stich­wahl auto­ma­tisch die ent­spre­chen­den Brief­wahl­un­ter­la­gen zuge­sandt. Wer sei­ne Brief­wahl­un­ter­la­gen nicht online, son­dern auf ande­rem Weg (Brief, Fax, E‑Mail) bean­tragt hat­te und dabei nicht ange­ge­ben hat, dass er/sie auch bei der Stich­wahl die Brief­wahl nut­zen möch­te, muss die Brief­wahl – falls gewünscht – noch bean­tra­gen. Glei­ches gilt, wenn Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler bis­her noch kei­ne Brief­wahl bean­tragt hat­ten und hier­von nun aber bei der Stich­wahl Gebrauch machen wollen.

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