Köln: Spray­er beschä­digt mut­wil­lig fünf Fahr­zeu­ge der Bundespolizei

Bundespolizei NRW Köln - Einsatzfahrzeuge - Sprühfarbe - 2018 Foto: Einsatzfahrzeug der Bundespolizei NRW (Köln-Vorplatz), Urheber: Bundespolizei

In der ver­gan­ge­nen Nacht wur­den fünf Ein­satz­fahr­zeu­ge der Bun­des­po­li­zei von einem Spray­er mut­wil­lig zer­stört. Zwei Fahr­zeu­ge sind auf­grund des Scha­dens nicht mehr einsatzfähig.

In der Nacht von Frei­tag auf Sams­tag besprüh­te ein jun­ger Mann fünf Ein­satz­fahr­zeu­ge der Bun­des­po­li­zei. Ein Taxi­fah­rer vom Bahn­hofs­vor­platz in Köln bemerk­te die Tat und alar­mier­te die Bun­des­po­li­zei. Nach kur­zer Flucht wur­de der 23-jäh­ri­ge Köl­ner festgenommen.

Ein auf­merk­sa­mer Taxi­fah­rer, der vor dem Köl­ner Haupt­bahn­hof auf sei­ne Kun­den war­te­te trau­te sei­nen Augen nicht: Ein jun­ger Mann sprüh­te mit einer Spray­do­se will­kür­lich auf meh­re­re Ein­satz­fahr­zeu­ge der Bun­des­po­li­zei. Umge­hend alar­mier­te er die Poli­zis­ten in der Con­tai­ner­wa­che auf dem Bahnhofsvorplatz.

Die Bun­des­po­li­zis­ten ver­folg­ten den Flüch­ti­gen zunächst in Rich­tung Mar­zel­len­stras­se. Die­ser wen­de­te jedoch wie­der als er ein Mar­tins­horn wahr­nahm und rann­te in Rich­tung Bahn­hofs­vor­platz zurück. Auch der wage Ver­such, sich noch hin­ter einem Auto zu ver­ste­cken, miss­glück­te voll­kom­men, die Bun­des­po­li­zis­ten nah­men den 23-Jäh­ri­gen vor­läu­fig fest.

Die­se Maß­nah­me gefiel dem Straf­tä­ter nicht und er wehr­te sich mit Hän­den und Füßen. Zwei Poli­zei­be­am­te wur­den dadurch leicht ver­letzt, konn­ten jedoch ihren Dienst fort­set­zen. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von ca. einem Pro­mil­le. Auf Nach­fra­ge, war­um er die Dienst­wa­gen der Bun­des­po­li­zei besprüh­te, gab er an, die Tat aus Frust gegen­über der Poli­zei aus­ge­übt zu haben.

Zwei Ein­satz­fahr­zeu­ge sind auf­grund der Farb­schmie­re­rei­en nicht mehr fahr­tüch­tig. Die ande­ren drei Fahr­zeu­ge müs­sen ent­spre­chend gerei­nigt wer­den. Die Scha­dens­hö­he wird durch einen Fach­dienst der Bun­des­po­li­zei noch ermittelt.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Zer­stö­rung wich­ti­ger Arbeits­mit­tel, Sach­be­schä­di­gung sowie Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te ein. Der Tat­ver­däch­ti­ge wur­de auf­grund feh­len­der Haft­grün­de entlassen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.