Köln: Stadt beschließt neue Maß­nah­men und Einschränkungen

It's Corona-Time - Wir haben vorübergehend geschlossen - Laden - Öffentlichkeit Foto: Geschlossener Einkaufsladen aufgrund Coronakrise, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Kri­sen­stab der Stadt Köln hat­te am Frei­tag, den 09. Okto­ber 2020 zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie wei­te­re Maß­nah­men beschlossen.

Gesund­heits­amt und Land ste­hen in einem per­ma­nen­ten Aus­tausch, um Maß­nah­men ange­sichts des aktu­el­len Infek­ti­ons­ge­sche­hens abzu­stim­men. Dazu gehö­ren unter Umstän­den wei­te­re Beschrän­kun­gen des Kon­takt­ver­bo­tes (bis­her maxi­mal zehn Per­so­nen im öffent­li­chen Raum), mög­li­che Beschrän­ken mit Blick auf den Ver­kauf und den Kon­sum von Alko­hol, wei­te­re Vor­schrif­ten für den Ein­zel­han­del, eine Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung im öffent­li­chen Raum (bis­her Emp­feh­lung) sowie wei­te­re Teil­neh­mer-Redu­zie­run­gen sowohl bei pri­va­ten als auch nicht pri­va­ten Veranstaltungen.

Ins­be­son­de­re gel­ten ab sofort die fol­gen­den Regelungen:

  • Im öffent­li­chen Raum dür­fen sich nicht mehr zehn Per­so­nen gemein­sam tref­fen, son­dern nur noch fünf
  • Ab 22:00 Uhr gilt ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum
  • An Wochen­en­den (Frei­tag 20:00 Uhr bis Mon­tag 06:00 Uhr) gilt dar­über hin­aus ein Ver­kaufs­ver­bot von Alko­hol an HotSpots
  • Eine Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung im öffent­li­chen Raum, dort, wo sich vie­le Men­schen begeg­nen und der Abstand von 1,5 Metern nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fuß­gän­ger­zo­nen und Ein­kaufs­stra­ßen unter­wegs ist, muss eine Mas­ke tragen
  • Im Ein­zel­han­del gilt eine neue Qua­drat­me­ter-Regel: Sie wird auf zehn Qua­drat­me­ter pro Kun­de erhöht
  • Pri­va­te Fei­ern außer­halb der eige­nen Woh­nung wer­den auf maxi­mal 25 Per­so­nen begrenzt
  • Von pri­va­ten Fei­ern in der eige­nen Woh­nung wird drin­gend abge­ra­ten. Ein Abend­essen mit weni­gen Freun­den ist mög­lich, aber kei­ne Par­tys. Zehn Per­so­nen erschei­nen hier als maxi­ma­le Anzahl sinnvoll

Für Rei­se­rück­keh­ren­de aus Nicht-Risi­ko­ge­bie­ten gibt es seit Inkraft­tre­ten der neu­en Coro­na-Test­ver­ord­nung kei­ne kos­ten­lo­se Test­mög­lich­keit mehr. Sie kön­nen sich jedoch kos­ten­pflich­tig tes­ten las­sen: In den Pra­xen der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te, mit Über­wei­sung des Haus­arz­tes direkt in den Labo­ren, im Infek­ti­ons­schutz­zen­trum der Uni­kli­nik und in den Infek­ti­ons­schutz­zen­tren, die die Stadt Köln am Flug­ha­fen Köln/Bonn und am Haupt­bahn­hof betreibt.

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