Zur Verbesserung der Luftqualität und zur Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren durch Stickoxide hat die Verwaltung eine Durchfahrtverbotszone für Lastkraftwagen eingeführt.
Damit hat die Stadt Köln eine weitere Maßnahme aus der „2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln” in Kraft gesetzt.
Die Lastbeschränkungen von Leverkusener Brücke, Mülheimer Brücke und Zoobrücke in Verbindung mit dem Durchfahrtverbot treffen insbesondere den kombinierten Verkehr von Straße und Wasserweg mit besonderer Härte. Gerade für den Verkehr in und aus dem Niehler Hafen wird der Fahrtweg zwischen dem Hafen in dem linksrheinischen Kölner Süden wegen des Durchfahrtverbots entlang des Rheinufers etwa doppelt so lang. Die Einschränkungen stellen sich als sehr signifikant dar, sodass die Rentabilität des Gütertransportes im kombinierten Verkehr in Frage gestellt ist.
Diese Umstände veranlassen das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur dazu, in begründeten Fällen Ausnahmen vom Durchfahrtverbot zuzulassen. Demnach sollen die Ausnahmen ausschließlich für bestimmte Lastkraftwagen des kombinierten Verkehrs mit Quelle oder Ziel Niehler Hafen gelten. Die Ausnahme bezieht sich nur auf die Straßen Konrad-Adenauer-Ufer und Am Leystapel im Abschnitt zwischen Elsa-Brändström-Straße und Kleine Witschgasse, außerdem nur für Fahrzeuge, die der Euro-6-Norm oder besser entsprechen.
Die Fahrer beziehungsweise die Unternehmen, die von dieser Ausnahmeregelung profitieren können, benötigen für ihre Fahrten jedoch keine individuelle Ausnahmegenehmigung. Vielmehr hat die Stadt Köln für diese Regelung eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen, nach der diese Fahrten erlaubt sind. Die Allgemeinverfügung wurde Mittwoch im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht.
Die neue Regelung gilt somit ab sofort. Die Fahrer großer Lkw, die mit Fahrzeugen der Euro-6-Norm oder besser in der Durchfahrtverbotszone auf der Rheinuferstraße unterwegs sind und anhand ihrer Papiere das Ziel oder die Quelle Niehler Hafen nachweisen können, müssen somit bei Kontrollen keine Strafen befürchten.