Köln: Stadt unter­sagt jeg­li­che Ver­an­stal­tung im Köl­ner Stadtgebiet

Kölner Dom - Römisch-Katholische Kirche - Patrozinium Apostels Petrus - Kathedrale - Kirchenprovinz Köln - Köln-Altstadt-Nord/Innenstadt Foto: Sicht auf den Kölner Dom aus der Ferne (Köln-Altstadt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

In sei­ner heu­ti­gen Sit­zung hat sich der Kri­sen­stab der Stadt Köln mit der Umset­zung des gest­ri­gen Erlas­ses des Lan­des NRW zur Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen befasst.

Das Land hat die Kom­mu­nen ange­wie­sen, auch Ver­an­stal­tun­gen mit einer erwar­te­ten Teil­neh­mer­zahl unter 1.000 Teil­neh­mern grund­sätz­lich zu unter­sa­gen. Per All­ge­mein­ver­fü­gung unter­sagt die Stadt Köln ab ein­schließ­lich Sonn­tag, 15. März 2020, bis ein­schließ­lich 10. April 2020 jeg­li­che Ver­an­stal­tung im Köl­ner Stadt­ge­biet. Das Ver­bot gilt auch für Got­tes­diens­te und sons­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen von Religionsgemeinschaften.

Aus­ge­nom­men von die­sem Ver­bot sind nur sol­che Ver­an­stal­tun­gen, die aus Grün­den über­wie­gen­den öffent­li­chen Inter­es­sen not­wen­dig sind, ins­be­son­de­re sol­che, die der Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung oder der Daseins­für­sor­ge und ‑vor­sor­ge zu die­nen bestimmt sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Wochen­märk­te, die der Nah­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung dienen.

Eben­falls bis ein­schließ­lich 10. April 2020 sind musi­ka­li­sche und sons­ti­ge unter­hal­ten­de Dar­bie­tun­gen jeder Art in Gast­stät­ten und in Neben­räu­men mit Schank­be­trieb (ins­be­son­de­re Dis­ko­the­ken, Clubs und Bars) sowie alle ande­ren der Unter­hal­tung die­nen­den öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ein­schließ­lich Tanz untersagt.

Von dem Ver­bot umfasst sind auch Thea­ter- und musi­ka­li­sche Auf­füh­run­gen, Film­vor­füh­run­gen und Vor­trä­ge jeg­li­cher Art, der Betrieb von Spiel­hal­len und ähn­li­chen Unter­neh­men sowie die gewerb­li­che Annah­me von Wet­ten. Der Besuch von Restau­rants und Gast­stät­ten, die mit einem Essens­an­ge­bot der Ver­sor­gung die­nen, bleibt mög­lich. Von der Schlie­ßung sind neben den Bür­ger­häu­sern auch alle Jugend­zen­tren und Jugend­ein­rich­tun­gen betroffen.

Nach der Ein­schät­zung des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind zur Bewäl­ti­gung der aktu­el­len Wei­ter­ver­brei­tung des Coro­na-Virus „mas­si­ve Anstren­gun­gen auf allen Ebe­nen des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes erfor­der­lich”. Damit sind gesamt­ge­sell­schaft­li­che Anstren­gun­gen wie die Redu­zie­rung von sozia­len Kon­tak­ten mit dem Ziel der Ver­mei­dung von Infek­tio­nen im pri­va­ten, beruf­li­chen und öffent­li­chen Bereich sowie eine Redu­zie­rung der Rei­se­tä­tig­keit ver­bun­den. Die Ent­wick­lun­gen der letz­ten Tage zei­gen, dass die bis­he­ri­gen Maß­nah­men nicht aus­rei­chen. Die Zahl der Infi­zier­ten steigt auch in Köln ste­tig an, aktu­ell gibt es 180 Fälle.

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