Köln: Stadt ver­hängt erneut Lkw-Fahr­ver­bot zum 11. Novem­ber 2019

LKW - Autobahn - Bäume - Sicherheitsplanke - Schutzplanke Foto: Sicht auf einen LKW, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Um die Sicher­heit für die Fei­ern­den zu erhö­hen, ver­hängt die Stadt Köln auch in die­sem Jahr am Tag der Ses­si­ons­er­öff­nung 11. Novem­ber 2019 für die Köl­ner Innen­stadt ein Lkw-Fahrverbot.

Das Ver­bot wird für Last­kraft­wa­gen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von über 7,5 Ton­nen aus­ge­spro­chen und gilt von Mon­tag, den 11. Novem­ber 2019 ab 10:00 Uhr bis Diens­tag, den 12. Novem­ber 2019 um 02:00 Uhr.

Das Lkw-Fahr­ver­bot erfasst den Bereich inner­halb fol­gen­der Stra­ßen: Schön­hau­ser Stra­ße – Ver­län­ge­rung Markt­stra­ße – Ver­län­ge­rung Bischofs­weg – Am Vor­ge­birgs­tor – Ver­län­ge­rung Poh­lig­stra­ße – Ver­län­ge­rung Weiß­haus­stra­ße – Ver­län­ge­rung Uni­ver­si­täts­stra­ße – Ver­län­ge­rung Inne­re Kanal­stra­ße – Ver­län­ge­rung Auf­fahrt Zoo­brü­cke – ein­schließ­lich Rhein­ufer­stra­ße. Die Ein­fahrt in den Bereich ist über die Deut­zer Brü­cke und Seve­rins­brü­cke nicht mög­lich. Die auf­ge­führ­ten Stra­ßen selbst sind bis auf die Rhein­ufer­stra­ße von dem Fahr­ver­bot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Groß­markt bleibt frei.

Anlie­ger und im Sperr­be­reich täti­ge Unter­neh­men wer­den gebe­ten, sich auf die­se Ein­schrän­kun­gen ein­zu­stel­len. Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen vom Fahr­ver­bot kön­nen beim Amt für öffent­li­che Ord­nung, Ott­mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, bis spä­tes­tens 08. Novem­ber 2019 um 12:00 Uhr bean­tragt wer­den. Einen ent­spre­chen­den Antrags­vor­druck mit aus­führ­li­chen Hin­wei­sen und Erläu­te­run­gen hat die Stadt Köln auf ihren Inter­net­sei­ten ver­öf­fent­lich. Er kann auch tele­fo­nisch unter 0221 / 221–26335 oder per Fax unter 0221 / 221–26130 ange­for­dert werden.

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