Köln: Trun­ken­heits­fahrt endet mit Ver­letz­ten im Krankenhaus

Rettungswagen - Sirene - Blaulicht - Feuerwehr - Fuhrpark Foto: Rettungswagen mit Blaulicht der Feuerwehr im Fuhrpark

Ein alko­ho­li­sier­ter Motor­rol­ler­fah­rer im Alter von 24 Jah­ren ist mit einem unver­si­cher­ten Klein­kraft­rad gegen einen gepark­ten Trans­por­ter geprallt.

Ret­tungs­kräf­te brach­ten den Mann mit einer Kopf­ver­let­zung in ein Kran­ken­haus, wo ihm zur genau­en Bestim­mung sei­ner Alko­hol­kon­zen­tra­ti­on eine Blut­pro­be ent­nom­men wurde.

Zeu­gen­aus­sa­gen zufol­ge soll der 24-Jäh­ri­ge gegen 03:00 Uhr auf den Motor­rol­ler eines Ange­hö­ri­gen gestie­gen sein, nach­dem er zuvor Alko­hol getrun­ken hat­te und dann heim­lich den Fahr­zeug­schlüs­sel an sich genom­men hat­te. Anschlie­ßend begann er sei­ne Fahrt auf der Alten Fischeni­cher Stra­ße, bis er kurz vor der Kreu­zung Alte Brüh­ler Stra­ße von der Fahr­bahn abkam und bewusst­los liegenblieb.

Da der 24-Jäh­ri­ge nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis ist, wird er sich unter ande­rem wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung, Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis ver­ant­wor­ten müs­sen. Die­ser Vor­fall unter­streicht erneut die Gefah­ren von Alko­hol­kon­sum im Stra­ßen­ver­kehr und die Kon­se­quen­zen von Fah­ren ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis und Ver­si­che­rungs­schutz. Es ist wich­tig, ver­ant­wor­tungs­be­wusst und nüch­tern am Steu­er zu sein und alle gel­ten­den Ver­kehrs­ge­set­ze zu beach­ten, um Unfäl­le und recht­li­che Kon­se­quen­zen zu vermeiden.

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