Ein alkoholisierter Motorrollerfahrer im Alter von 24 Jahren ist mit einem unversicherten Kleinkraftrad gegen einen geparkten Transporter geprallt.
Rettungskräfte brachten den Mann mit einer Kopfverletzung in ein Krankenhaus, wo ihm zur genauen Bestimmung seiner Alkoholkonzentration eine Blutprobe entnommen wurde.
Zeugenaussagen zufolge soll der 24-Jährige gegen 03:00 Uhr auf den Motorroller eines Angehörigen gestiegen sein, nachdem er zuvor Alkohol getrunken hatte und dann heimlich den Fahrzeugschlüssel an sich genommen hatte. Anschließend begann er seine Fahrt auf der Alten Fischenicher Straße, bis er kurz vor der Kreuzung Alte Brühler Straße von der Fahrbahn abkam und bewusstlos liegenblieb.
Da der 24-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird er sich unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Dieser Vorfall unterstreicht erneut die Gefahren von Alkoholkonsum im Straßenverkehr und die Konsequenzen von Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. Es ist wichtig, verantwortungsbewusst und nüchtern am Steuer zu sein und alle geltenden Verkehrsgesetze zu beachten, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.