Seit März gilt die Corona-Schutzverordnung. Beispiellos hat die Verordnung das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt als Ordnungsbehörde gefordert.
Die Mitarbeitenden, besonders die Kräfte des Ordnungsdienstes, haben auch unter Risiken für die eigene Gesundheit die Einhaltung der Infektionsschutz‑, Hygiene- und Abstandsregeln im Stadtgebiet kontrolliert und durchgesetzt. Damit hat der Ordnungsdienst der Stadt Köln einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, dass die Infektionszahlen in Köln im niedrigen Bereich lagen und liegen.
Das Amt für öffentliche Ordnung zieht nun eine Zwischenbilanz für den Zeitraum vom 23. März bis 22. Juni 2020:
- Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot: 3.226
- Verstöße auf Spiel‑, Bolzplätzen und Sportanlagen: 602
- Verstöße in der Gastronomie: 284
- Verstöße im Einzelhandel: 151
- Verstöße gegen das zeitweise geltende Grillverbot: 138
- Sonstige Verstöße (u.a. gegen das Prostitutionsverbot): 98
- Verstöße gegen das zeitweise geltende Picknick-Verbot: 53
- Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung: 49
- Verstöße gegen das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot: 39
- Verstöße in Dienstleistungsbetrieben: 30
- Summe: 4.682
Zur Vermeidung von Neuinfektionen ergänzte die Stadt Köln die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung mit Allgemeinverfügungen, die ein Betretungs- beziehungsweise Verweilverbot für den Bereich des Rheinboulevards und des Brüsseler Platzes zeitweise regelten und regeln.
Das Anruf-Aufkommen für den Ordnungsdienst hat sich beim Servicetelefon des Ordnungsamtes zu Spitzenzeiten der Corona-Pandemie vervierfacht.