Köln: Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen zur Land­tags­wahl wer­den versendet

Grundschule - An den Kaulen - Stimmbezirk 61203 - Zum Wahlraum - Schild - An den Kaulen - Köln-Worringen Foto: Schild zum Stimmbezirk 61203 der Wahl im September 2020 in der An den Kaulen-Grundschule (Köln-Worringen)

Zum 3. April 2022 hat das Wahl­amt der Stadt Köln das vor­läu­fi­ge Wäh­ler­ver­zeich­nis für die NRW-Land­tags­wahl am 15. Mai 2022 erstellt.

Dar­in sind alle Wahl­be­rech­tig­ten ein­ge­tra­gen, die zu die­sem Stich­tag bei der Stadt Köln gemel­det waren. Dem­nach sind im Stadt­ge­biet Köln 728.530 Per­so­nen wahl­be­rech­tigt – davon 379.923 weib­lich, 348.575 männ­lich, 16 divers und 16 unbe­kann­ten Geschlechts. 44.972 Köl­ner sind erst­mals zu einer Land­tags­wahl wahl­be­rech­tigt – davon 23.501 weib­lich, 21.455 männ­lich und 16 unbe­kann­ten Geschlechts. Erst­ma­lig über­haupt zu einer Wahl Berech­tig­te gibt es nicht, denn wer seit dem 15. Mai 2004 gebo­ren wur­de, war wegen des dort gel­ten­den Wahl­al­ters von 16 Jah­ren bereits bei der Kom­mu­nal­wahl am 13. Sep­tem­ber 2020 wahl­be­rech­tigt. Die ältes­te und der ältes­te Wahl­be­rech­tig­te sind bei­de 106 Jah­re alt.

Alle im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten ab Don­ners­tag, 7. April 2022, die per­sön­li­che Wahl­be­nach­rich­ti­gung pos­ta­lisch an die jewei­li­ge Mel­de­adres­se zuge­stellt. Wer bis Diens­tag, 19. April 2022, kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung erhal­ten hat, wird gebe­ten, sich beim Wahl­amt der Stadt Köln zu mel­den. Das Wahl­amt emp­fiehlt eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me unter der Hot­line 0221 / 221–34567, alter­na­tiv per E‑Mail an wahlamt@stadt-koeln.de.

Am 25. März 2022 hat der Kreis­wahl­aus­schuss der Stadt Köln die Kreis­wahl­vor­schlä­ge (Erst­stim­me), am 29. März 2022 der Lan­des­wahl­aus­schuss Nord­rhein-West­fa­lens die Lan­des­lis­ten (Zweit­stim­me) zur Land­tags­wahl zuge­las­sen. Nach­dem kei­ne Beschwer­den ein­ge­gan­gen sind, ste­hen nun die Stimm­zet­tel für die Köl­ner Wahl­krei­se fest.

Das Wahl­amt der Stadt Köln emp­fiehlt wegen der Post­lauf­zei­ten der Brief­wahl die Brief­wahl­un­ter­la­gen mög­lichst früh­zei­tig zu bean­tra­gen, ansons­ten ist unter Umstän­den nicht mehr sicher­ge­stellt, dass die Brief­wahl­un­ter­la­gen recht­zei­tig bei den Wahl­be­rech­tig­ten eintreffen.

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