Zum 3. April 2022 hat das Wahlamt der Stadt Köln das vorläufige Wählerverzeichnis für die NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 erstellt.
Darin sind alle Wahlberechtigten eingetragen, die zu diesem Stichtag bei der Stadt Köln gemeldet waren. Demnach sind im Stadtgebiet Köln 728.530 Personen wahlberechtigt – davon 379.923 weiblich, 348.575 männlich, 16 divers und 16 unbekannten Geschlechts. 44.972 Kölner sind erstmals zu einer Landtagswahl wahlberechtigt – davon 23.501 weiblich, 21.455 männlich und 16 unbekannten Geschlechts. Erstmalig überhaupt zu einer Wahl Berechtigte gibt es nicht, denn wer seit dem 15. Mai 2004 geboren wurde, war wegen des dort geltenden Wahlalters von 16 Jahren bereits bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wahlberechtigt. Die älteste und der älteste Wahlberechtigte sind beide 106 Jahre alt.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten ab Donnerstag, 7. April 2022, die persönliche Wahlbenachrichtigung postalisch an die jeweilige Meldeadresse zugestellt. Wer bis Dienstag, 19. April 2022, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt der Stadt Köln zu melden. Das Wahlamt empfiehlt eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Hotline 0221 / 221–34567, alternativ per E‑Mail an wahlamt@stadt-koeln.de.
Am 25. März 2022 hat der Kreiswahlausschuss der Stadt Köln die Kreiswahlvorschläge (Erststimme), am 29. März 2022 der Landeswahlausschuss Nordrhein-Westfalens die Landeslisten (Zweitstimme) zur Landtagswahl zugelassen. Nachdem keine Beschwerden eingegangen sind, stehen nun die Stimmzettel für die Kölner Wahlkreise fest.
Das Wahlamt der Stadt Köln empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahl die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, ansonsten ist unter Umständen nicht mehr sichergestellt, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei den Wahlberechtigten eintreffen.