Lich­ten­busch: Bun­des­po­li­zei fasst zwei Schleu­ser und einen Helfer

Rastplatz - Lichtenbusch Süd - Bonjour - Grenze Aachen - Belgien Foto: Sicht auf den Rastplatz Lichtenbusch Süd in Belgien (Grenze Aachen)

Die Bun­des­po­li­zei hat am Mon­tag­nach­mit­tag und in der Nacht zum Diens­tag zwei Schleu­ser und einen Hel­fer vor­läu­fig festgenommen.

Bereits am Mon­tag­nach­mit­tag ging nach erfolg­ter Ein­rei­se aus Bel­gi­en ein 59-jäh­ri­ger Schleu­ser den Beam­ten auf der BAB 44, Rast­platz Königs­berg, ins Fahn­dungs­netz. Der Bel­gi­er hat­te in sei­nem Fahr­zeug 2 Per­so­nen beför­dert, die in Deutsch­land gedul­det oder sich im lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren befin­den. Dabei han­del­te es sich um einen kon­go­le­si­schen und einen guinei­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, die bereits in der Ver­gan­gen­heit gegen die räum­li­che Beschrän­kung ihrer Dul­dung oder Auf­ent­halts­ge­stat­tung ver­sto­ßen hat­ten. Einer war auch im Besitz eines bel­gi­schen Per­so­nal­aus­wei­ses einer ande­ren Per­son. Die­ser war euro­pa­weit zur Sach­fahn­dung aus­ge­schrie­ben und wur­de für die bel­gi­schen Behör­den sicher­ge­stellt. Die bei­den uner­laubt ein­ge­reis­ten Per­so­nen wur­den wegen der aus­län­der­recht­li­chen Ver­stö­ße bean­zeigt, und mit einer Auf­for­de­rung sich bei ihrem Aus­län­der­amt zu mel­den, wie­der auf frei­en Fuß gesetzt. Gegen den bel­gi­schen Schleu­ser wur­den die Ermitt­lun­gen aufgenommen.

In der Nacht zum Diens­tag wur­den zwei Fran­zo­sen mit ihrem Fahr­zeug auf der BAB 44 ange­hal­ten. Sie hat­ten zwei Afgha­nen ver­hol­fen, ohne die erfor­der­li­chen Aus­weis­pa­pie­re nach Deutsch­land ein­zu­rei­sen. Auf dem Rast­platz Königs­platz ende­te zunächst ihre Fahrt. Sie bei­de waren bereits in Deutsch­land als Asyl­be­wer­ber regis­triert gewe­sen und hat­ten das Bun­des­ge­biet ohne die Erlaub­nis des Aus­län­der­am­tes ver­las­sen. Sie wur­den wegen der uner­laub­ten Ein­rei­se bean­zeigt und an das Aus­län­der­amt des Land­krei­ses Dah­me-Spree­wald wei­ter­ge­lei­tet. Der fran­zö­si­sche Fah­rer kris­tal­li­sier­te sich als Schleu­ser sowie der Bei­fah­rer als Hel­fer her­aus. Bei­de wur­den wegen der Ver­stö­ße gegen das Auf­ent­halts­ge­setz bean­zeigt und konn­ten im Anschluss die Fahrt fortsetzen.

In einem Fern­rei­se­bus aus den Nie­der­lan­den wur­de am Mon­tag in der Hen­ri­ci­stra­ße ein 28-jäh­ri­ger Geo­gier fest­ge­nom­men, der wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis vom Amts­ge­richt Glad­beck zur einer Geld­stra­fe von 750- Euro ver­ur­teilt wur­de. Da er die ver­häng­te Geld­stra­fe nicht zah­len konn­te, muss er jetzt eine Ersatz­frei­heits­stra­fe von 75 Tagen Haft absit­zen. Er wur­de in den Poli­zei­ge­wahr­sam des Poli­zei­prä­si­di­ums Aachen eingeliefert.

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