Meer­busch: Spreng­mit­tel bei 36-jäh­ri­gem Meer­bu­scher gefunden

Absperrung - Polizei - Absperrband - Prohibited Area Foto: Absperrung der Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Poli­zei erhielt Kennt­nis, dass ein 36-Jäh­ri­ger in sei­ner Woh­nung Spreng­mit­tel auf­be­wah­re und dar­aus Böl­ler zusam­men­baue, um die­se im Anschluss zu verkaufen.

Poli­zei­be­am­te such­ten dar­auf­hin die Woh­nung des Meer­bu­schers auf, öff­ne­ten die­se und tra­fen auf den 36-Jäh­ri­gen. Da gegen die­sen zudem auch ein Haft­be­fehl bestand, wur­de er fest­ge­nom­men und zu einer Poli­zei­wa­che gebracht. Bei der Durch­su­chung der Woh­nung, wel­che auch mit Spe­zia­lis­ten des LKA durch­ge­führt wur­de, konn­ten die Beam­ten spreng­stoff­ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de und offen­sicht­lich che­mi­sche Sub­stan­zen auf­fin­den. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen han­delt es sich bei den auf­ge­fun­de­nen Gegen­stän­den um 2,5 kg Spreng­stoff, die zur Ver­wen­dung und Her­stel­lung von Pyro­tech­nik dienen.

Die spreng­stoff­ver­däch­ti­gen Gegen­stän­de waren zum Zeit­punkt der Durch­su­chung ein­zeln ver­packt und auf­be­wahrt, so dass von die­sen zum Durch­su­chungs­zeit­punkt kei­ne Gefahr aus­ging. Sie wur­den durch Exper­ten auf einer Frei­flä­che kon­trol­liert gesprengt. Die Feu­er­wehr nahm die Che­mi­ka­li­en in Ver­wah­rung und küm­mer­te sich um deren Ent­sor­gung. Der Meer­bu­scher muss sich nun wegen des Ver­sto­ßes gegen das Spreng­stoff­ge­setz ver­ant­wor­ten. Die Ermitt­lun­gen zu den Hin­ter­grün­den dau­ern an und wer­den beim Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 11 in Neuss geführt.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.