Müns­ter: Fest­nah­me nach Schwarz­fahrt durch Bun­des­po­li­zei am Hbf

Münster (Westfalen) Hauptbahnhof Foto: Münster (Westfalen) Hauptbahnhof, Urheber: Michael Schmalenstroer (CC BY-SA 4.0)

Am Frei­tag­nach­mit­tag wur­den Ein­satz­kräf­te der Bun­des­po­li­zei dar­über in Kennt­nis gesetzt, dass ein bis­lang unbe­kann­ter Mann den IC von Köln nach Ham­burg nutzt ohne im Besitz eines Fahr­schei­nes zu sein.

Zudem woll­te er sich gegen­über dem Zug­per­so­nal nicht aus­wei­sen. Nach Halt des Zuges im Haupt­bahn­hof Müns­ter stell­ten die Ein­satz­kräf­te die Iden­ti­tät des Man­nes fest. Es han­del­te sich um einen 21-jäh­ri­gen Alge­ri­er der nicht mehr im Besitz eines gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tels für Deutsch­land war.

Wei­te­re Ermitt­lun­gen erga­ben, dass der Mann durch das Aus­län­der­amt Trier zur Fest­nah­me wegen eines aus­län­der­recht­li­chen Delik­tes aus­ge­schrie­ben war. Dar­über hin­aus lag eine Auf­ent­halts­er­mitt­lung des Amts­ge­rich­tes Trier wegen eines Dieb­stahl­de­lik­tes vor.

Die Rei­se war dar­auf­hin für den Mann been­det. Nach Abschluss aller poli­zei­li­chen Maß­nah­men wur­de er dem Gewahr­sam der Dienst­stel­le zuge­führt und die Aus­län­der­be­hör­de ver­stän­digt. Dar­über hin­aus erwar­tet ihn ein Straf­ver­fah­ren wegen uner­laub­ten Auf­ent­hal­tes im Bun­des­ge­biet und Erschlei­chen von Leistungen.

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