Neuss: Poli­zei macht Auto­fah­rer auf die Gefah­ren aufmerksam

Polizei Neuss - Roadpol Safety Days - Straße - Autos - Kontrolle - Batteriestraße - Neuss Foto: Polizeikontrollen zum Roadpol Safety Days im September 2020 (Neuss), Urheber: Polizei Neuss

An der euro­pa­wei­ten Kam­pa­gne ROADPOL Safe­ty Days nahm die Poli­zei im Rhein-Kreis Neuss auch teil.

Der Ver­kehrs­dienst führ­te am Mitt­woch – in der Zeit von 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr – eine groß­an­ge­leg­te Kon­trol­le an der Bat­te­rie­stra­ße durch. In den knapp fünf Stun­den hiel­ten die Beam­ten 20 Auto­fah­rer an, die unter­wegs ihr Han­dy nutz­ten. Für die­sen Ver­stoß sind ein Buß­geld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vorgesehen.

Den Fokus rich­te­ten die Beam­ten bei der Kon­trol­le nicht nur auf die Nut­zung elek­tro­ni­scher Gerä­te wäh­rend der Auto­fahrt. Der Ver­kehrs­dienst zog auch 22 Fah­rer aus dem Ver­kehr, die nicht ange­schnallt waren. Für einen nicht ange­leg­ten Sicher­heits­gurt ist ein Ver­warn­geld in Höhe von 30 Euro vor­ge­se­hen. Bei dem Auto eines 31-Jäh­ri­gen stell­ten die Exper­ten des Ver­kehrs­diens­tes unzu­läs­si­ge Ände­run­gen am Wagen fest, die im Ergeb­nis zum Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis führ­ten. Der Neus­ser muss jetzt ein Buß­geld von 90 Euro bezahlen.

Neben wei­te­ren geahn­de­ten Ver­stö­ßen, etwa wegen Rot­licht­miss­ach­tung oder man­geln­der Ladungs­si­che­run­gen, fiel den Beam­ten auch ein Rol­ler­fah­rer auf, der für sein Zwei­rad kei­ne Fahr­erlaub­nis besaß. Sei­nen wei­te­ren Weg muss­te der Mann aber auch aus einem ande­ren Grun­de zu Fuß fort­set­zen: der 42-Jäh­ri­ge stand augen­schein­lich unter Dro­gen­ein­fluss, so dass ihm im Kran­ken­haus eine Blut­pro­be ent­nom­men wer­den muss­te. Das Fah­ren unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln zieht min­des­tens ein emp­find­li­ches Buß­geld nach sich. Wer unter Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln am Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt, gefähr­det sich und ande­re. Beim ers­ten Ver­stoß die­ser Art droht ein Buß­geld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Punk­te in „Flens­burg” und ein Fahr­ver­bot von einem Monat.

Das Unfall­ri­si­ko beim Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen erhöht sich nicht nur beim Kon­sum von Dro­gen oder Alko­hol. Bereits beim Tele­fo­nie­ren ist das Gefah­ren­po­ten­ti­al der Ablen­kung so hoch wie beim Fah­ren mit mehr als 0,8 Pro­mil­le Alko­hol im Blut. Sei­en Sie nicht leicht­sin­nig! Kei­ne Whats App, kei­ne Ins­tasto­ry, kei­ne Sprach­nach­richt und kein Anruf sind so wich­tig, dass man dafür das eige­ne Leben aufs Spiel setzt und Ande­re gefährdet.

An der Bat­te­rie­stra­ße in Neuss ahn­de­ten die Poli­zis­ten ins­ge­samt 56 Ver­kehrs­ver­stö­ße. Par­al­lel zu die­ser Kon­trol­le wur­den im sel­ben Zeit­raum Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen auf der Bun­des­stra­ße 201, in Höhe der Insel Hom­broich durch­ge­führt. Hier­bei hiel­ten sich 83 Auto­fah­rer nicht an die vor­ge­schrie­be­ne Höchst­ge­schwin­dig­keit von 70 Kilo­me­tern pro Stunde.

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