NRW: Erneu­te Hil­fe für obdach­lo­se Men­schen im Win­ter 2021

Obdachloser - Mann - Obdachlos - Mauer - Auto Foto: Ein Obdachloser, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Für die kal­te Jah­res­zeit stellt die Lan­des­re­gie­rung 340.000 Euro zum Schutz von Men­schen ohne Woh­nung und Obdach zur Verfügung.

Zusätz­lich wer­den die Mit­tel zum beson­de­ren Käl­te­schutz von Mäd­chen und jun­gen Frau­en gegen­über dem letz­ten Jahr um 60.000 Euro auf­ge­stockt. Damit ste­hen in die­sem Jahr ins­ge­samt 400.000 Euro für Schutz­maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung gesund­heit­li­cher und coro­nabe­ding­ter Beein­träch­ti­gun­gen in der kal­ten Jah­res­zeit zur Verfügung.

Mehr als 100 freie Trä­ger und Initia­ti­ven der Woh­nungs­lo­sen­hil­fe aus allen Tei­len des Lan­des ste­hen bereit, um auch in die­sem Win­ter das Hilfs­pa­ket des Lan­des in einem zügi­gen Ver­fah­ren zu erhal­ten und zu ver­tei­len. Damit kön­nen dann bei­spiels­wei­se Schlaf­sä­cke und Ruck­sä­cke beschafft, aber auch Des­in­fek­ti­ons-und Schutz­mit­tel oder halt­ba­re Lebens­mit­tel an Men­schen, die auf der Stra­ße leben, ver­teilt wer­den. Dar­über hin­aus ist es nach wie vor mög­lich, dass das Land für eine war­me Über­nach­tung zum Bei­spiel beheiz­te grö­ße­re Zel­te finan­ziert, in denen die ent­spre­chen­den Hygie­ne­vor­schrif­ten und Abstands­re­geln des Infek­ti­ons­schut­zes ein­ge­hal­ten wer­den können.

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