Neuss: Täter nach Raub eines Ruck­sacks in Untersuchungshaft

Neuss Hauptbahnhof - Haltestelle - Schild - Further StraßeFoto: Haltestellenschild vom Neusser Hauptbahnhof (Neuss)

Am Frei­tag kam es auf der Ober­stra­ße zu einem Vor­fall, bei dem ein 18- jäh­ri­ger Neus­ser einem 42-jäh­ri­gen Düs­sel­dor­fer des­sen Ruck­sack ent­riss und flüchtete.

Das Gan­ze ereig­ne­te sich in einer fah­ren­den Bahn­li­nie. Der Tat­ver­däch­ti­ge ver­ließ mit dem Ruck­sack die Bahn, konn­te im Rah­men einer Fahn­dung jedoch kur­ze Zeit spä­ter ange­trof­fen und fest­ge­nom­men wer­den. Er wur­de zur Durch­füh­rung wei­te­rer poli­zei­li­cher Maß­nah­men zu einer Poli­zei­wa­che gebracht.

Hier stell­te sich her­aus, dass der 18-Jäh­ri­ge in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach poli­zei­lich in Erschei­nung getre­ten ist. Am Sams­tag bat er einen 31-jäh­ri­gen Neus­ser auf der Augus­ti­nus­stra­ße um ein Tele­fo­nat mit des­sen Mobil­te­le­fon. Mit dem aus­ge­lie­he­nen Han­dy kehr­te er nicht mehr zurück. Stun­den spä­ter konn­te der 18-Jäh­ri­ge in der Neus­ser Innen­stadt ange­trof­fen wer­den. In sei­ner Umhän­ge­ta­sche befan­den sich das unter­schla­ge­ne Han­dy sowie Betäubungsmittel.

Am Sonn­tag schlug er mit der Faust mehr­fach auf einen 65- jäh­ri­gen Neus­ser ein, um des­sen Mobil­te­le­fon zu ent­wen­den. Er öff­ne­te die Jacke des 65-Jäh­ri­gen und ent­nahm aus der Brust­in­nen­ta­sche das Han­dy. Als das Opfer ver­such­te, im Besitz sei­nes Mobil­te­le­fons zu blei­ben, schlug der 18-Jäh­ri­ge unver­mit­telt auf die­ses ein und flüch­te­te anschlie­ßend ohne das Han­dy. Der Sach­ver­halt ereig­ne­te sich eben­falls in der Neus­ser Innenstadt.

Da der ange­trof­fe­ne Tat­ver­däch­ti­ge einem Platz­ver­weis nicht nach­kam, wur­de er in Gewahr­sam genom­men und einer Poli­zei­wa­che zuge­führt. Hier­bei leis­te­te er Wider­stand, indem er unter ande­rem nach den Beam­ten schlug, wel­che unver­letzt blieben.

Bei dem Tat­ver­däch­ti­gen konn­ten im Rah­men der jewei­li­gen Kon­trol­len eben­falls gerin­ge Men­gen an Betäu­bungs­mit­teln auf­ge­fun­den wer­den. Die­se Taten führ­ten nun dazu, dass der 18-Jäh­ri­ge am Frei­tag einem Haft­rich­ter vor­ge­führt wur­de, wel­cher einen Haft­be­fehl erließ und Unter­su­chungs­haft anord­ne­te. Das Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 21 führt in allen Fäl­len die wei­te­ren Ermittlungen.

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