Für mehr als fünf Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist der ländliche Raum Wohnort und Lebensmittelpunkt.
Die Landesregierung setzt sich für lebendige Dörfer und Kommunen sowie dortige Einrichtungen ein. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt daher 20 Millionen Euro für Förderprojekte zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastrukturen in den Dörfern bereit: Es werden die zuvor getrennten Förderansätze Strukturentwicklung ländlicher Räume und Dorferneuerung zu einem einheitlichen Förderangebot im Bereich der Struktur- und Dorfentwicklung in einer Richtlinie zusammengeführt, um so Synergien zum Wohl der ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.
Gefördert werden zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser als wichtige kulturelle und soziale Treffpunkte, Dorfläden, Dorfplätze, Bouleplätze, Skater-Anlagen, Bolzplätze ebenso wie zum Beispiel barrierefreie Umbauarbeiten von Mehrfunktionshäusern oder Kultur- Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen. Unterstützt wird ebenfalls eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens oder die Entwicklung von IT-Lösungen, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu verbessern. Projekte bis zu einer Zuwendungshöhe von 250.000 Euro können gefördert werden.
Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können für das Programmjahr 2023 bis zum 31. August 2023 Anträge über die Internetseiten der Bezirksregierungen einreichen. Es wird empfohlen, dass sich die Antragstellenden zwecks Klärung ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit ihrer zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 33) in Verbindung setzen.