NRW: 2,4 Mil­lio­nen Ter­mi­ne für Erst­imp­fun­gen in Impfzentren

World Conference Center - Corona-Impfzentrum - Februar 2021 - Bonn Foto: Corona-Impfzentrum am 08.02.2021 (Bonn), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Lan­des­re­gie­rung wird den Beschluss kon­se­quent umset­zen und Men­schen eine mRNA-Zweit­imp­fung ermöglichen.

Sie folgt damit der gest­ri­gen Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on, soge­nann­tes hete­ro­lo­ges Imp­fen (Imp­fen mit zwei Impf­stof­fen) zu ermög­li­chen, um so den Impf­schutz vor der neu­en Del­ta-Vari­an­te des Coro­na­vi­rus zu erhöhen.

Kon­kret bedeu­tet das: Jeder Per­son, die im Impf­zen­trum eine Erst­imp­fung mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca erhal­ten hat, wird im Impf­zen­trum eine Zweit­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff (der­zeit Biontech) ange­bo­ten. Per­so­nen, die in Impf­zen­tren bereits einen Ter­min für eine Zweit­imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca haben, müs­sen nichts unter­neh­men, der Impf­stoff wird auto­ma­tisch umge­stellt. Die gebuch­ten Ter­mi­ne – ins­be­son­de­re in den kom­men­den Tagen – sol­len wie geplant wahr­ge­nom­men werden.

Jeder voll­jäh­ri­gen impf­wil­li­gen Per­son, die sich im Juli und August 2021 mit dem Impf­stoff von Astra­Ze­ne­ca erst­ma­lig imp­fen lässt, wird zur Ver­voll­stän­di­gung der Impf­se­rie in einem Abstand von min­des­tens vier Wochen eine Zweit­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff angeboten.

Wer die Erst­imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca bei nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten erhal­ten hat, soll dort grund­sätz­lich auch die Zweit­imp­fung erhal­ten. Das MAGS geht davon aus, dass nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin­nen und Ärz­te eben­falls ent­spre­chend der STI­KO-Emp­feh­lung die Zweit­imp­fun­gen auf einen mRNA-Imp­stoff umstel­len werden.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.