NRW: Buß­gel­der für Coro­na-Ver­stö­ße deut­lich angehoben

Bitte haltet Abstand - Deine Gesundheit liegt uns am Herzen - Supermarkt Foto: Abstandregel im Supermarkt, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nord­rhein-West­fa­len ver­schärft die Stra­fen für Ver­stö­ße gegen die neu­en Coro­na-Regeln erheblich.

Laut der neu­en Buß­geld­ver­ord­nung des Lan­des wer­den bei­spiels­wei­se die Stra­fen im ÖPNV ange­ho­ben, berich­tet die „Rhei­ni­sche Post” (Mitt­woch­aus­ga­be). Wer dort zwar eine medi­zi­ni­sche Mas­ke dabei hat, sie aber nicht über Mund und Nase zieht, oder aber nur eine All­tags­mas­ke trägt, zahlt künf­tig 150 Euro. Der glei­che Betrag wird fäl­lig für all jene, die ohne medi­zi­ni­sche Mas­ke in geschlos­se­nen Räu­men erwischt wer­den, in denen die Mas­ken­pflicht gilt – etwa beim Ein­kauf im Han­del oder beim Behör­den­gang. Bis­lang betrug die Stra­fe dafür 50 Euro.

Wer weder gene­sen noch getes­tet ist und an einer 2G-Ver­an­stal­tung teil­nimmt, muss künf­tig 250 Euro Buß­geld zah­len, für die Ver­an­stal­ter oder Betrei­ber, die nicht Immu­ni­sier­te ein­las­sen, wer­den 1.000 Euro fäl­lig. Hat der Ver­an­stal­ter selbst einen gefälsch­ten Impf­pass, ver­dop­pelt sich das Buß­geld von bis­lang 1.000 Euro auf dann 2.000 Euro. Unter­lässt er zudem die Kon­trol­le der Test- und Impf­nach­wei­se, beträgt das Buß­geld 2.000 Euro (bis­lang 500 Euro.) Die Fäl­schung eines Test­nach­wei­ses schlägt künf­tig mit zwi­schen 2.000 und 5.000 Euro zu Buche (bis­her 1.000 Euro). NRW-Minis­ter­prä­si­dent Hen­drik Wüst (CDU) sag­te der „Rhei­ni­schen Post”: „Ins­be­son­de­re das Trick­sen und Fäl­schen bei Impf­nach­wei­sen macht wütend und gehört mit aller Här­te bestraft. Wer zu Las­ten der Gesund­heit betrügt, ver­dient null Toleranz”.

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