Zur Eindämmung sind Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für das Osterfeuer.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März 2021 geltenden Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Umweltministerium hierüber heute die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind.