NRW: Coro­na-Situa­ti­on erlaubt kei­ne tra­di­tio­nel­len Osterfeuer

Böller - Feuewerk - Müll - Silvesternacht - Silvester - Öffentlicher Platz Foto: Müll von Böller- und Feuerwerk nach der Silvesterparty, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Zur Ein­däm­mung sind Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen unter­sagt. Nach aktu­el­ler Lage gilt dies auch für das Osterfeuer. 

Auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge ist auch bei einer Fort­schrei­bung der zunächst bis 28. März 2021 gel­ten­den Coro­naschutz­ver­ord­nung nicht mit einer Zulas­sung von Ver­an­stal­tun­gen wie den tra­di­tio­nel­len Oster­feu­ern zu rechnen.

In Abstim­mung mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat das Umwelt­mi­nis­te­ri­um hier­über heu­te die nord­rhein-west­fä­li­schen Kom­mu­nen infor­miert, die für die Prü­fung der Zuläs­sig­keit von tra­di­tio­nel­len Oster­feu­er-Ver­an­stal­tun­gen zustän­dig sind.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.