In der Zeit vom 17. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verzichten die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk hat die entsprechende Anweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter gegeben. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2022 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet.
Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel, um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen. Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.