NRW: Kri­tik an Plä­nen für Distanz­un­ter­richt an Schulen

Schule - Pausenhof - Schulhof - Spielende Kinder - Gebäude - Schulgebäude Foto: Spielende Kinder auf einem Schulhof, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der Leh­rer­ver­band NRW übt har­sche Kri­tik am vor­lie­gen­den Ent­wurf einer Ver­ord­nung zum Distanz­un­ter­richt an nord­rhein-west­fä­li­schen Schulen.

„Ein Schul­lei­ter ent­schei­det viel­leicht aus Über­zeu­gung und Ver­nunft, steht dann aber allei­ne in der Ver­ant­wor­tung mit allem, was da dran hängt. Bus­ver­kehr, der aus­fällt, die Pro­ble­ma­tik der Eltern mit Betreu­ung und Home­schoo­ling: Er bekommt den kom­plet­ten Unmut ab”, sag­te Ver­bands­prä­si­dent Andre­as Bartsch der „Rhei­ni­schen Post” (Sams­tag­aus­ga­be). Objek­ti­vier­ba­re Kri­te­ri­en zum Infek­ti­ons­schutz könn­ten mit Blick auf die Coro­na-Pan­de­mie etwa Inzi­den­zen in einer Regi­on, die Hos­pi­ta­li­sie­rungs­ra­te oder aber der Zahl von Infek­tio­nen in der Schu­le selbst sein. Kri­tik ent­zün­det sich beim Leh­rer­ver­band auch dar­an, dass die Schu­len laut Ver­ord­nungs­ent­wurf auch auf Extrem­wet­ter­la­gen reagie­ren kön­nen sol­len. „Es ist doch eine Zumu­tung, wenn ein Schul­lei­ter noch Wet­ter­pro­phet spie­len soll, um zu ent­schei­den: Mor­gen bleibt die Schu­le zu”, sag­te Bartsch. „Schul­lei­ter brau­chen dafür einen juris­ti­schen Rah­men, in dem sie sich bewe­gen kön­nen, und den muss das Schul­mi­nis­te­ri­um liefern”.

Schüt­zen­hil­fe für die Plä­ne des Lan­des gibt es aller­dings von Sei­ten der Schul­trä­ger. „Wir sind erst ein­mal froh, dass es nun eine dau­er­haf­te Rechts­grund­la­ge für den Distanz­un­ter­richt geben soll”, sag­te Claus Hama­cher, Bei­geord­ne­ter für Schu­le beim Städ­te- und Gemein­de­bund NRW, der „Rhei­ni­schen Post” dazu. „Dass die Fra­ge nach Distanz­un­ter­richt grund­sätz­lich in die Ent­schei­dungs­ho­heit der Schu­len gege­ben wird, fin­den wir rich­tig. Das ist alle­mal bes­ser als eine zen­tra­le Anord­nung, die nicht die Gege­ben­hei­ten vor Ort berück­sich­tigt”, so Hama­cher wei­ter. „Zu die­ser Frei­heit und zur Eigen­stän­dig­keit von Schu­len gehört dann im Zwei­fels­fall aber auch, Ent­schei­dun­gen gegen­über Eltern und Schü­lern mit brei­ter Brust zu ver­tre­ten. Auch wenn es zu einer Schul­schlie­ßung und zu Distanz­un­ter­richt kommt. Die Kri­tik muss man dann aushalten”.

Der Ent­wurf für die Ver­ord­nung kommt aus dem NRW-Schul­mi­nis­te­ri­um von Doro­thee Fel­ler. Dem Papier zufol­ge sol­len Schul­lei­tun­gen künf­tig grund­sätz­lich eigen­stän­dig in Distanz­un­ter­richt wech­seln kön­nen, wenn der Prä­senz­un­ter­richt zeit­wei­lig auf­grund eines epi­de­mi­schen Infek­ti­ons­ge­sche­hens oder einer unmit­tel­bar bevor­ste­hen­den oder bestehen­den Extrem­wet­ter­la­ge lokal, regio­nal oder lan­des­weit nicht oder nicht voll­stän­dig erteilt wer­den kann. Distanz­un­ter­richt soll es dem­nach also nur zeit­wei­se und in Aus­nah­me­fäl­len geben.

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