NRW: Land bekommt als ers­tes neu­es Integrationsrecht

Aufnahmestelle - Flüchtlinge - Asylbewerber - Migration - Personen Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nord­rhein-West­fa­len ist auf dem Weg, das bun­des­weit moderns­te Inte­gra­ti­ons­recht zu bekommen.

Das Lan­des­ka­bi­nett hat dem Refe­ren­ten­ent­wurf zur Neu­fas­sung des Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes zuge­stimmt, der in die­ser Woche in die Ver­bän­de­an­hö­rung gegan­gen ist. Dabei kön­nen sich zahl­rei­che Akteu­re der Inte­gra­ti­ons­ar­beit zum Ent­wurf äußern. Mit der Neu­fas­sung des Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes setzt Nord­rhein-West­fa­len wich­ti­ge Stan­dards in der Inte­gra­ti­ons­po­li­tik: Die Opti­mie­rung der Teil­ha­be­chan­cen von Men­schen mit Ein­wan­de­rungs­ge­schich­te, die Öff­nung aller insti­tu­tio­nel­len Regel­sys­te­me durch den Abbau von Zugangs- und Teil­ha­be­bar­rie­ren sowie die Stär­kung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halts. Der Refe­ren­ten­ent­wurf ist nun den zahl­rei­chen in der Inte­gra­ti­ons­po­li­tik akti­ven Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­den zuge­lei­tet worden.

„Nord­rhein-West­fa­len ist ein Ein­wan­de­rungs­land mit lan­ger Tra­di­ti­on. Wir wol­len auch in Zukunft ein welt­of­fe­nes Land sein, das Chan­cen für Men­schen mit Ein­wan­de­rungs­ge­schich­te ermög­licht. Für uns spielt kei­ne Rol­le, wo jemand her­kommt, son­dern wo jemand mit uns hin­will. Wir sor­gen mit der Neu­fas­sung des Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­set­zes dafür, dass Nord­rhein-West­fa­len das moderns­te Inte­gra­ti­ons­recht in ganz Deutsch­land bekommt. Das Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz hat bereits 2012 Maß­stä­be gesetzt. Mit der Neu­fas­sung wol­len wir die Inte­gra­ti­on noch ver­bind­li­cher und ver­läss­li­cher machen. Dabei freu­en wir uns auf den Aus­tausch mit den Akteu­ren in der Ver­bän­de­an­hö­rung. Wir zie­hen bei der Inte­gra­ti­on auch zukünf­tig an einem Strang”, erklär­te Inte­gra­ti­ons­mi­nis­ter Joa­chim Stamp.

Das Land wird sich künf­tig auch stär­ker dem Hand­lungs­feld Anti­dis­kri­mi­nie­rung wid­men. Dazu gehört ein Beschwer­de­ma­nage­ment bei den obers­ten Lan­des­be­hör­den sowie die För­de­rung von Bera­tungs­struk­tu­ren, Maß­nah­men und Pro­jek­ten für eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Gesell­schaft. Das Land tritt damit jeg­li­chen For­men von Ras­sis­mus, Anti­se­mi­tis­mus, grup­pen­be­zo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit und Dis­kri­mi­nie­rung noch ent­schie­de­ner entgegen.

Die Ver­bän­de­an­hö­rung dau­ert vier Wochen. Danach befas­sen sich das Kabi­nett und der Land­tag mit dem Geset­zes­ent­wurf. Ziel der Lan­des­re­gie­rung ist es, dass das neu gefass­te Teil­ha­be- und Inte­gra­ti­ons­ge­setz zum 1. Janu­ar 2022 in Kraft tritt.

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