Nordrhein-Westfalen ist auf dem Weg, das bundesweit modernste Integrationsrecht zu bekommen.
Das Landeskabinett hat dem Referentenentwurf zur Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zugestimmt, der in dieser Woche in die Verbändeanhörung gegangen ist. Dabei können sich zahlreiche Akteure der Integrationsarbeit zum Entwurf äußern. Mit der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes setzt Nordrhein-Westfalen wichtige Standards in der Integrationspolitik: Die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch den Abbau von Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Referentenentwurf ist nun den zahlreichen in der Integrationspolitik aktiven Organisationen und Verbänden zugeleitet worden.
„Nordrhein-Westfalen ist ein Einwanderungsland mit langer Tradition. Wir wollen auch in Zukunft ein weltoffenes Land sein, das Chancen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermöglicht. Für uns spielt keine Rolle, wo jemand herkommt, sondern wo jemand mit uns hinwill. Wir sorgen mit der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes dafür, dass Nordrhein-Westfalen das modernste Integrationsrecht in ganz Deutschland bekommt. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz hat bereits 2012 Maßstäbe gesetzt. Mit der Neufassung wollen wir die Integration noch verbindlicher und verlässlicher machen. Dabei freuen wir uns auf den Austausch mit den Akteuren in der Verbändeanhörung. Wir ziehen bei der Integration auch zukünftig an einem Strang”, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp.
Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
Die Verbändeanhörung dauert vier Wochen. Danach befassen sich das Kabinett und der Landtag mit dem Gesetzesentwurf. Ziel der Landesregierung ist es, dass das neu gefasste Teilhabe- und Integrationsgesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.