Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen.
Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Die verantwortungsvollen Öffnungen waren angesichts der sinkenden Inzidenzen und der positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am Freitag, den 25. Juni 2021 in Kraft.
Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.