NRW: Land will Kir­chen­aus­tritt nicht digi­tal ermöglichen

Kölner Dom - Römisch-Katholische-Kirche - Apostel Petrus - Domkloster - Köln-Innenstadt Foto: Sicht auf den Kölner Dom (Köln-Innenstadt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bis auf Wei­te­res wird es nicht mög­lich sein, mit­tels eines digi­ta­li­sier­ten Ver­wal­tungs­ver­fah­rens aus der Kir­che auszutreten.

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung sieht sich außer­stan­de, die ent­spre­chen­den tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen bereit­zu­stel­len, berich­tet die „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung”. Nach dem Online­zu­gangs­ge­setz aus dem Jahr 2017 sind Bund, Län­der und Kom­mu­nen ver­pflich­tet, nach dem 31. Dezem­ber 2022 meh­re­re hun­dert Ver­wal­tungs­leis­tun­gen auch elek­tro­nisch über Ver­wal­tungs­por­ta­le anzu­bie­ten. Nord­rhein-West­fa­len war im Zuge der Umset­zung die­ses Bun­des­ge­set­zes die Feder­füh­rung für die Digi­ta­li­sie­rung aller Ver­wal­tungs­leis­tun­gen zuge­fal­len, die dem Feld „Enga­ge­ment und Hob­by” zuge­ord­net wor­den waren – den Kir­chen­aus­tritt eingeschlossen.

Ein Spre­cher der Staats­kanz­lei sag­te nun der FAZ, die Prü­fung des „Digi­ta­li­sie­rungs­po­ten­ti­als der Leis­tung Kir­chen­aus­tritt” habe erge­ben, dass das Land die­ser Ver­pflich­tung nicht nach­kom­men wer­de. Zur Begrün­dung teil­te der Spre­cher mit, nach Rechts­auf­fas­sung der Staats­kanz­lei fie­len noch sol­che Leis­tun­gen unter die Digi­ta­li­sie­rungs­pflicht, deren elek­tro­ni­sche Bereit­stel­lung „objek­tiv mög­lich ist und auch nicht aus recht­li­chen Grün­den aus­schei­det”. Letz­te­res trä­fe auf den Kir­chen­aus­tritt inso­weit zu, als ein Lan­des­ge­setz das per­sön­li­che Erschei­nen des Bür­gers bei dem zustän­di­gen Amts­ge­richt vor­schrei­be. An die­ser Vor­schrift will das Land nichts ändern und fühlt sich durch das OZG dazu auch nicht verpflichtet.

Daher habe man im März 2022 ent­schie­den, die Leis­tung zu „deprio­ri­sie­ren” und nicht wei­ter zu betrach­ten. Bis­lang hat Ber­lin als ein­zi­ges Land ange­kün­digt, die Rechts­la­ge so zu ändern, dass ein Kir­chen­aus­tritt im Online-Ver­fah­ren mög­lich wird. Nach dem Rück­zug Nord­rhein-West­fa­lens wird die ent­spre­chen­de Ver­wal­tungs­leis­tung einst­wei­len jedoch nicht zur Ver­fü­gung ste­hen. Im ver­gan­ge­nen Jahr hat­te die Gesamt­zahl der Kir­chen­aus­trit­te mit annä­hernd 640.000 einen neu­en Höchst­stand erreicht. Wegen Über­las­tung der Amts­ge­rich­te und Stan­des­äm­ter muss­ten Aus­tritts­wil­li­ge oft vie­le Mona­te auf einen Ter­min warten.