Der Bundesrat hat am Freitag über ein Gesetzespaket zum Umbau der Nutztierhaltung beraten.
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz führt der Bund ein verpflichtendes staatliches Label für Schweinefleisch ein, das künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren soll, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. In ihrer Rede vor dem Bundesrat wies Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Bundesländern wiederholt den Bund darum gebeten hat, bei der Tierhaltungskennzeichnung sowie bei Stallumbauerleichterungen weitere Nachbesserungen vorzunehmen.
Der Bundesrat bittet in einer vom Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen initiierten Entschließung die Bundesregierung darum, eine umfassendere Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg zu bringen.
Die Kennzeichnung wird dem Verbraucher bisher lediglich auf frischem Schweinefleisch zur Verfügung stehen und das auch nur im Supermarkt, beim Metzger oder im Internet, nicht aber im Restaurant, der Kantine, bei Convenience-Produkten oder Wurstwaren. Gerade die Außer-Haus-Verpflegung nimmt immer größeren Raum in der täglichen Versorgung mit Lebensmitteln ein und muss daher ebenfalls mitberücksichtigt werden, auch um eine entsprechende Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen.
In der Entschließung wird zudem gefordert, die Haltungskennzeichnung auch auf andere Produktionsstufen auszuweiten. Denn ist es wichtig, dass die Konsumenten auch Informationen über die Unterbringung beziehungsweise Haltung des Tieres über den gesamten Lebensweg bekommen können, nicht nur über einen bestimmten Lebensabschnitt der Mast. Wer Fleisch kauft und Wert auf eine gute Qualität des Lebensmittels legt, möchte wissen, wie das Tier insgesamt gelebt hat.